- Registriert
- 03.05.10
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Hi,
heute stand ein Techniker vor der Tür und wollte in die Wohnung (aber ich nicht).
Angeblich muss er an meine TAE-Dose, um einen FTTB2-Anschluss durchzuführen. Mir hat der Hausmeister gesagt, alle Technik ist im Technikraum mit Technikerschließung, ich komme da eh nicht rein. In Youtube-Videos zur Deutschen Glasfaser stand da nichts, dass man an die TAE-Dose müsste. Die FAQ des Providers sagt, eigentlich ist der Zugang nur nötig, um den Router anzuschließen - das bekomme ich selber hin.
Lange Rede, kurzer Sinn, auf Nachhaken bei der Kundenbetreuung hieß es, zum "Gegenmessen" müsse der Techniker in die Wohnung. Die haben den Vertrag aber bestätigt ohne jegliche Einschränkung oder Abhängigkeit von einem Messergebniss, sodass auch das völlig irrelevant sein darf.
Eigentlich geht es darum zu vermeiden, für eine zweite Anfahrt bezahlen zu müssen - aber da werde ich nötigenfalls bei soviel ungeklärten und in der AGB für den Kunden nachteiligen Regelungen den Anwalt beauftragen. Alleine schon einen Termin raushauen und dann "Terminvereinbarung" zu behaupten. Bei mir sind für eine Vereinbarung immer noch zwei Seiten und eine übereinstimmende Meinung nötig. Brave new world sage ich jetzt nicht. Weil das ist nicht neu: Dummdreistigkeit gab es schon immer.
Was ich nur wissen möchte: Was genau passiert da beim Gegenmessen?
heute stand ein Techniker vor der Tür und wollte in die Wohnung (aber ich nicht).
Angeblich muss er an meine TAE-Dose, um einen FTTB2-Anschluss durchzuführen. Mir hat der Hausmeister gesagt, alle Technik ist im Technikraum mit Technikerschließung, ich komme da eh nicht rein. In Youtube-Videos zur Deutschen Glasfaser stand da nichts, dass man an die TAE-Dose müsste. Die FAQ des Providers sagt, eigentlich ist der Zugang nur nötig, um den Router anzuschließen - das bekomme ich selber hin.
Lange Rede, kurzer Sinn, auf Nachhaken bei der Kundenbetreuung hieß es, zum "Gegenmessen" müsse der Techniker in die Wohnung. Die haben den Vertrag aber bestätigt ohne jegliche Einschränkung oder Abhängigkeit von einem Messergebniss, sodass auch das völlig irrelevant sein darf.
Eigentlich geht es darum zu vermeiden, für eine zweite Anfahrt bezahlen zu müssen - aber da werde ich nötigenfalls bei soviel ungeklärten und in der AGB für den Kunden nachteiligen Regelungen den Anwalt beauftragen. Alleine schon einen Termin raushauen und dann "Terminvereinbarung" zu behaupten. Bei mir sind für eine Vereinbarung immer noch zwei Seiten und eine übereinstimmende Meinung nötig. Brave new world sage ich jetzt nicht. Weil das ist nicht neu: Dummdreistigkeit gab es schon immer.
Was ich nur wissen möchte: Was genau passiert da beim Gegenmessen?