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Frage zum Urheberrecht

keine Ahnung

Winterbanana
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Liebe Community,

für ein zu veröffentlichendes Projekt würde ich gerne eine alte Aufnahme (1 Titel) aus einer CD verwenden, die 1993 erschienen ist. Auf dieser CD wurden Aufnahmen von 1926 bis 1965 gesammelt. Remastered wäre übertrieben. Wer hält da die Rechte an dem Stück (vermutlich aus den Fünfzigern)? Der längst verstorbene Musiker, die Erben, das Label? Oder keiner. Wer weiß darüber Näheres? Von einer kommerziellen Nutzung würde ich nicht sprechen, steuerlich betrachtet eher Liebhaberei. Trotzdem möchte ich da keine Fehler begehen. Die Inhaber des Labels kann ich schlecht fragen, da ich nicht weiß, ob es in dieser Form überhaupt noch existiert, und außerdem sind es Franzosen, was die Sache sprachlich und rechtlich nicht einfacher macht.

Da ich sie nirgendwo unterzubringen wusste, habe ich die Frage mal im Café gestellt. Danke schon mal im Voraus (auch wenn sich das nicht gehört).
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Vielen Dank, nightkrwlr, für den Link! Da werden für mich ganz neue Differenzierungen getroffen. So richtig schlau werde ich daraus jedoch nicht. Bei der Nutzung käme also u.U. eine "Ausbeutung fremder Leistung" in Betracht, wenn ich das recht verstehe. Der Musiker selbst lebte von 1877 - 1966.

Edit: Das Urheberrecht an der Komposition würde diesen Ausführungen nach noch bestehen. Nur frage ich mich, ob diese Plattenfirma bei den Rechtsnachfolgern, so es welche gab oder gibt, je eine Genehmigung eingeholt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Chrissel

Strauwalds neue Goldparmäne
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Es gibt große Internetarchive, welche sich mit nicht mehr geschützten Stücken befassen. da gibt's weitere Erklärungen zum Urheberrecht und vielleicht auch das von dir gesuchte Stück. ich werd mal suchen ob ich eine dieser Plattformen wiederfinde.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Da wäre ich für weiterführende Hinweise auf jeden Fall dankbar, auch zum Urheberrecht dort. Das fragliche Musikstück ist jedoch so abseitig, dass es womöglich in keinem dieser Archive auftaucht, auch wenn es rechtefrei wäre. Aber ein Versuch ist es allemal wert, so schwierig wie diese Sache gelagert ist.
 

proteus

Langelandapfel
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Mod Info: Ich weise auf die Problematik mit Rechtsberatungen und rechtlichen Hinweisen in einem öffentlichen Forum wie diesem hin. Wenn es sich um ein Projekt mit entsprechender Verbreitung handeln wird oder du dich sonstwie exponierst, solltest du auf jeden Fall zusätzlich fachkundigen Rat einholen.
Ggf. kann es auch hilfreich sein, bei der GEMA anzufragen.

proteus - Apfeltalk Team
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Danke für den Hinweis. Möglichkeiten und Grenzen des Forums sind mir bekannt. Rechtsberatung, die ohnehin nicht erlaubt ist, wird von mir nicht erwartet. Mir geht es hier nur um weiterführende Hinweise wie sie bereits aufgeführt wurden und die Erfahrungen der User, die schon mit ähnlich seltsamen Fragestellungen befasst waren.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Leute, macht Euch frei von unbegründeten Ängsten!

Nachdem es sich hier lediglich um eine an die Allgemeinheit gerichtete Erörterung einer rechtlichen Frage handelt, kann von einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz überhaupt keine Rede sein.

Kein Grund zur Panik also! :-D
 

proteus

Langelandapfel
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Das du auch etwas dazu zu sagen hast, war klar. keine Ahnung hat eine konkrete Frage gestellt. Antworten darauf können durchaus rechtliche Konsequenzen haben, von daher kam der obligatorische, allgemeine Hinweis bei allen Fragen, die rechtliche Themen berühren.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Schön, dass das klar war!

Vielleicht solltest Du Dich mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz mal etwas intensiver auseinandersetzen, dann wird Dir noch viel mehr klar! :)
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Um die ganze Sache etwas zu spezifizieren: Konkret war für mich nur die Überschrift, alles Andere eher lautes Nachdenken verbunden mit der Bitte an andere User, ihre Gedanken hierzu mitzuteilen.

Bei dem fraglichen Musikstück handelt es sich nach meinem Dafürhalten um einen privaten Mitschnitt auf Magnettonträger, klar abgrenzbar von den ebenfalls zu hörenden Aufnahmen auf Schellack-Platte. Die Stücke dieses Musikers wurden bedenkenlos von anderen Musikern aufgenommen und kommerziell verwertet, ohne dass sich da jemand Gedanken darum gemacht hätte. Seine Musik war stilprägend und ist längst traditionell, also allgemeines Kulturgut, Volksliedern vergleichbar. Anliegen der nachfolgenden Musiker war primär, die Musik der Nachwelt zu erhalten. Wiederum Andere haben die Stücke öffentlich(!) nachgespielt oder sich daran versucht, auch ohne sich darüber Gedanken zu machen. Und ich vermute, dass die Plattenfirma, die diese "Compilation" aus Schellack-Aufnahmen herausgegeben hat, sich am allerwenigsten Gedanken gemacht hat.

Mein primäres Anliegen ist es auch, etwas der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich zu machen, was sonst verloren gehen würde. Garantiert rechtefreies Material (16. bis 19. Jahrhundert), allerdings kein musikalisches. Das genannte Musikstück hat dabei nur begleitend dekorativen Charakter.

Also nochmals in aller Deutlichkeit: Ich fordere hier im Café weder zu einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz auf noch möchte ich illegal Musik vertreiben.
Ich möchte lediglich meine Überlegungen mit Hilfe anderer User in geordnetere Bahnen lenken, ohne paranoide Züge entwickeln zu müssen. o_O
 

proteus

Langelandapfel
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@keine Ahnung: hat dir niemand unterstellt und auch niemand gemutmasst. Als Brainstorming ist das doch absolut in Ordnung und für alle wichtigen Fragen haben wir ja gar keinen.
 

funz3l

Goldparmäne
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Bezüglich GEMA würde ich abraten dort nachzufragen das ist der letzte Verein da. Die verlangen auch Geld für Musiker die gar nicht bei Ihnen unter Vertrag stehen die sind also keine wirklich verlässliche Quelle.