• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Das neue Jahr beginnt wie das alte - natürlich mit einem neuen Fotowettbewerb! Auch im Monat Januar freuen wir uns auf Eure Einsendungen. Wie es weitergeht, wisst Ihr ja - Hier geht es lang --> Klick

EU-Verordnung 2023/1542, Artikel 11, Absatz 1+2 und die Auswirkungen auf das Portfolio von Apple - Diskussion

DocHollywoodD

Doppelter Prinzenapfel
Registriert
20.12.13
Beiträge
443
Voraussichtlich wird Anfang 2027 die EU-Verordnung 2023/1542 in Kraft treten. Hier Artikel 11, Absatz 1 und 2:

„…Article 11

Removability and replaceability of portable batteries and LMT batteries

1. Any natural or legal person that places on the market products incorporating portable batteries shall ensure that those batteries are readily removable and replaceable by the end-user at any time during the lifetime of the product. That obligation shall only apply to entire batteries and not to individual cells or other parts included in such batteries.
A portable battery shall be considered readily removable by the end-user where it can be removed from a product with the use of commercially available tools, without requiring the use of specialised tools, unless provided free of charge with the product, proprietary tools, thermal energy, or solvents to disassemble the product.
Any natural or legal person that places on the market products incorporating portable batteries shall ensure that those products are accompanied with instructions and safety information on the use, removal and replacement of the batteries. Those instructions and that safety information shall be made available permanently online, on a publicly available website, in an easily understandable way for end-users.
This paragraph shall be without prejudice to any specific provisions ensuring a higher level of protection of the environment and human health relating to the removability and replaceability of portable batteries by end-users laid down in any Union law on electrical and electronic equipment as defined in Article 3(1), point (a), of Directive 2012/19/EU.

2. By way of derogation from paragraph 1, the following products incorporating portable batteries may be designed in such a way as to make the battery removable and replaceable only by independent professionals:
(a)
appliances specifically designed to operate primarily in an environment that is regularly subject to splashing water, water streams or water immersion, and that are intended to be washable or rinseable;
(b)
professional medical imaging and radiotherapy devices, as defined in Article 2, point (1), of Regulation (EU) 2017/745, and in vitro diagnostic medical devices, as defined in Article 2, point (2), of Regulation (EU) 2017/746.
The derogation set out in point (a) of this paragraph shall only be applicable where such derogation is required to ensure the safety of the user and the appliance…“

Mit dieser Diskussion versuchen wir einen Blick in die Glaskugel zu werfen in wieweit und wie sich durch o.g. EU-Verordnung die Produkte von Apple bis spätestens Anfang 2027 verändern können/werden (z.B. MacBook, Magic Keyboard, Magic Trackpad, Magic Mouse, AirPods Max, iPad, Pencil, usw.).

Hier einige Fragestellungen um das Thema zu eröffnen:

1. Wer definiert genau den Begriff „lifetime of the product“ und anhand welcher Kriterien wird dieser Begriff definiert?

2. Werden ab 2027 z.B. vermehrt wassergeschützte Geräte verbaut um den Absatz 1 zu umgehen und gleichzeitig den Absatz 2 zu erfüllen?

3. Werden manche Geräte womöglich komplett aus dem Portfolio von Apple genommen?

4. Werden wir in Zukunft die Akkubatterie unseres MacBooks selber austauschen können?

Hier ein Artikel von Mac TechNews bezüglich der Apple Magic Mouse.


Ich freue mich über viele interessante Beiträge in dieser Diskussion.
DocHollywoodD
 
Zuletzt bearbeitet:

AndaleR

Moderator
AT Moderation
Registriert
09.08.20
Beiträge
7.901
Hm.

Stellt Apple nicht jetzt schon ein Set zur Verfügung, in dem alles zum Akkutausch dabei ist? Das meiste wird dann wieder zurückgeschickt und man hat den Akku selbst gewechselt. Sollte diese neue Richtlinie schon erfüllen?

[Mod-Info]
Ich war so frei und hab den Auszug aus dem Gesetz in einen Zitat-Block gesetzt.
 

DocHollywoodD

Doppelter Prinzenapfel
Registriert
20.12.13
Beiträge
443
Hm.

Stellt Apple nicht jetzt schon ein Set zur Verfügung, in dem alles zum Akkutausch dabei ist? Das meiste wird dann wieder zurückgeschickt und man hat den Akku selbst gewechselt. Sollte diese neue Richtlinie schon erfüllen?
Ist solch ein Akkuwechsel tatsächlich so einfach oder doch komplexer als man annimmt? Kann jemand Erfahrungsberichte geben?
 

AndaleR

Moderator
AT Moderation
Registriert
09.08.20
Beiträge
7.901
Ich hab damals beim 6er u. 7er schon Akkus gewechselt. Kann man schon machen, der Aufwand hält sich in Grenzen.

Wie das dann mit dem Self-Repair-Service von Apple funktioniert? Denke, ähnlich? Nur eben mit Profi-Werkzeug und so.

Aber: Die iFixIt-Schraubenzieher hab ich immer noch regelmäßig im Einsatz. Man glaubt gar nicht, wieviele kleine Schrauben man bei Kinderspielzeug ständig auf- und zuschrauben muss.
 

RealKeyserSoze

Wohlschmecker aus Vierlanden
Registriert
22.06.24
Beiträge
236
@ #1

"1. Wer definiert genau den Begriff „lifetime of the product“ und anhand welcher Kriterien wird dieser Begriff definiert?"

Da fällt mir ein Schlafsackkauf vor etlichen Jahren zu ein:
Der Schlafsack sollte eine "Lebenslange Garantie" haben, war einer von North Face /Daune.
Ich fragte die Verkäuferin was Lebenslange Garantie bedeutet, war mir irgendwie nicht geheuer,
die Antwort:" Ein Schlafsackleben sind so 6-8 Jahre" ...
 
  • Wow
Reaktionen: AndaleR

Marcel Bresink

Borowitzky
Registriert
28.05.04
Beiträge
9.014
Das ist nicht das, was in diesem Kontext gemeint ist. Im Gesetz geht es nicht um die Haltbarkeit eines einzelnen Exemplars, sondern um den Lebenszyklus der ganzen Baureihe.

Wenn ein Hersteller ein Produkt nicht mehr bewirbt, verkauft und keine Dienstleistungen oder Ersatzteile mehr dafür anbietet, ist die Lebensdauer des Produktes beendet.

Stellt Apple nicht jetzt schon ein Set zur Verfügung, in dem alles zum Akkutausch dabei ist? Das meiste wird dann wieder zurückgeschickt und man hat den Akku selbst gewechselt. Sollte diese neue Richtlinie schon erfüllen?
Nein, denn das ist kein handelsübliches Werkzeug wie es Artikel 11 Absatz 1 Satz 2 verlangt.

Das neue iPhone 16 erfüllt die Richtlinie teilweise, denn es ermöglicht den Ausbau des Akkus mit einfachem Werkzeug und Hinzuführen von Wärmeenergie über eine handelsübliche 9V-Batterie. Der Einbau erfordert dagegen Apples spezielle "Batteriepresse (Teil Nr. 923-02657)". Möglicherweise testet Apple hier aus, was die EU zu dieser halbgaren Lösung sagt.
 

AndaleR

Moderator
AT Moderation
Registriert
09.08.20
Beiträge
7.901
Wie klein muss / darf ein Schraubenzieher sein, um als „handelsüblich“ zu gelten?
Ein Föhn - wäre auch eine Art Werkzeug zum Hinzuführen von Wärmeenergie. Ok, nicht mit einer 9V-Batterie lauffähig...

Generell sage ich: Hier werden Herstellern Steine in den Weg gelegt - und von den Käufern wird das zu einem sehr geringen Teil genutzt.
Akkus kann man schon Jahre tauschen, wieviele machen es? Beim Akkutausch hab ich auch keine Angst mehr vor fehlender Gerätegarantie o.ä. - da der Tausch meist gemacht wird, wenn ich das sowieso nicht mehr habe...