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EU könnte Apple wegen Verstoßes gegen DMA-Steuerungsregeln anklagen

Apfeltalk Redaktion

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Geschrieben von: Michael Reimann
Apple DMA-Steuerungsregeln

Die Europäische Kommission bereitet sich Berichten zufolge darauf vor, Apple anzuklagen, weil das Unternehmen angeblich gegen die Regeln des Digital Markets Act (DMA) verstößt. Diese Regeln verlangen, dass der iPhone-Hersteller Drittanbieter-Softwareentwicklern erlaubt, Verbraucher:innen ohne Gebühren zu Angeboten außerhalb des App Stores zu lenken.

Hintergrund und Vorwürfe​


Apple wird vorgeworfen, Entwicklern nicht zu erlauben, Kund:innen zu ihren Websites zu lenken, um dort Dienstleistungen oder zusätzliche Funktionen zu erwerben. Der Zweck des DMA besteht darin, den Wettbewerb im Big-Tech-Sektor zu fördern. Die Europäische Kommission hat im März eine Untersuchung eingeleitet, ob Apple die Regeln vollständig einhält.

Vorläufige Ergebnisse​


Die Financial Times berichtet, dass die Europäische Kommission festgestellt hat, dass Apple es App-Entwicklern nicht erlaubt, Nutzer:innen zu Angeboten außerhalb des App Stores zu lenken, ohne Gebühren zu erheben. Dies wäre das erste Ergebnis dieser Untersuchung.

Potenzielle Konsequenzen​


Falls Apple schuldig befunden wird, drohen dem Unternehmen hohe Geldstrafen. Die Europäische Kommission warnt, dass Verstöße gegen den DMA mit Strafen von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens belegt werden können, oder bis zu 20% im Falle wiederholter Verstöße.

Reaktionen und Maßnahmen​


Apple könnte noch Maßnahmen ergreifen, um seine Praktiken zu korrigieren, was die Regulierungsbehörden dazu veranlassen könnte, ihre endgültige Entscheidung neu zu bewerten. Die Situation ist für Apple ernst, da die potenziellen Geldstrafen erheblich sein könnten.

Vergleich mit anderen Regionen​


In vielen Teilen der Welt, einschließlich der USA, sind Drittanbieter-Softwareentwickler auf dem iPhone blockiert, ihre Apps zu nutzen, um Kund:innen zu ihren Websites zu lenken. Stattdessen müssen sie auf In-App-Käufe setzen, die das Zahlungssystem von Apple verwenden. Apple argumentiert, dass Kund:innen seinem Zahlungssystem vertrauen, was dem Unternehmen auch einen Teil der Einnahmen sichert.

Untersuchungen gegen andere Unternehmen​


Apple ist nicht das einzige Unternehmen, das unter die Lupe genommen wird. Die EU untersucht auch Alphabet/Google und Meta/Facebook wegen möglicher Nichteinhaltung der Bestimmungen des DMA.

Fazit​


Die Europäische Kommission nimmt die Regeln des Digital Markets Act ernst und überprüft die Einhaltung durch große Technologieunternehmen. Apple steht vor der Herausforderung, seine Praktiken anzupassen, um den Anforderungen des DMA gerecht zu werden, oder erhebliche Geldstrafen zu riskieren. Die kommenden Entscheidungen werden entscheidend sein, um den Wettbewerb im Technologie-Sektor zu fördern und die Marktregulierung zu stärken.

Quelle: CultOfMac
Titelbild: KI (Dall-e)

Der Beitrag EU könnte Apple wegen Verstoßes gegen DMA-Steuerungsregeln anklagen erschien zuerst auf Apfeltalk Magazin.

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_macminimal

Blutapfel
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Apple wird vorgeworfen, Entwicklern nicht zu erlauben, Kund:innen zu ihren Websites zu lenken, um dort Dienstleistungen oder zusätzliche Funktionen zu erwerben. Der Zweck des DMA besteht darin, den Wettbewerb im Big-Tech-Sektor zu fördern. Die Europäische Kommission hat im März eine Untersuchung eingeleitet, ob Apple die Regeln vollständig einhält.

Kann man das anhand eines Vorgangs im echten Leben beschreiben? Was tut Apple oder was tun sie nicht? Geht es um Links aus (bereits installierten) Apps zu so etwas wie "inApp-Käufen" über einen Webshop?
 

Michael Reimann

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Kann man das anhand eines Vorgangs im echten Leben beschreiben? Was tut Apple oder was tun sie nicht? Geht es um Links aus (bereits installierten) Apps zu so etwas wie "inApp-Käufen" über einen Webshop?
Es ist Dir nicht erlaubt in Deiner App auf eine externe Webseite (Deinen Webshop zum Beispiel) zu verweisen, um dort per nicht Apple Bezahlsystem in App-Käufe anzubieten. Oder eine Vollversion. So was MUSS über Apple laufen.
 

_macminimal

Blutapfel
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Es ist Dir nicht erlaubt in Deiner App auf eine externe Webseite (Deinen Webshop zum Beispiel) zu verweisen, um dort per nicht Apple Bezahlsystem in App-Käufe anzubieten. Oder eine Vollversion. So was MUSS über Apple laufen.
Danke für das Beispiel. Sowas dachte ich mir schon, denn mehr geht im Grunde ja auch nicht.

Darf bspw eine verlinkte Support oder allg. Website verlinkt werden, obwohl sie den Shop beinhaltet, wenn dabei nicht darauf hingewiesen wird? Wobei auch das natürlich eine fragwürdige Beschränkung ist.

Ich frage mich, warum die App-Betreiber es nicht handhaben wie bspw Amazon Prime? Ich zahle ein Abo bei Amazon und kann es in meiner App nutzen. 🤷🏻‍♂️
 

Marcel Bresink

Breuhahn
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Darf bspw eine verlinkte Support oder allg. Website verlinkt werden
Die muss für jede App sogar verlinkt werden.
Ob dort ein Shop sichtbar wird, spielt jedoch keine Rolle, denn der Shop darf ja laut Apple nicht zum Anbieten von Apps oder App-Dienstfreischaltungen genutzt werden.

Ich frage mich, warum die App-Betreiber es nicht handhaben wie bspw Amazon Prime?
Weil Apple das für die App-Nutzung als solche in Punkt 3.1.1 der App-Richtlinien ausdrücklich verbietet.

Die Leistungen von Amazon Prime sind eine in Punkt 3.1.3(a) erlaubte Ausnahme für Apps, die darüber nur ein "Lesen" externer Medien (Bücher, Musik, Filme, usw.) erlauben.

Um in einer App jedoch einen Link verwenden zu können, über den Leistungen der App selbst (oder Music Streaming) verkauft werden, ist es nach den neuesten Bestimmungen erforderlich
a) sich bei Apple darum zu bewerben, solche Links anbieten zu dürfen,
b) in jede App-Version eine von Apple digital unterschriebene Einzelgenehmigung für solche Links einzubauen,
c) beim Nutzen des Links in der App eine im Betriebssystem dafür vorgesehene Belehrungsseite aufzurufen, die dem Kunden sagt, dass Apple für alles, was mit Klicken des Links passiert, nicht verantwortlich ist,
d) zur App-Laufzeit ein kompliziertes Verfahren einzuhalten, das auch noch landesspezifisch ist, um Apple jedes Aufrufen dieses Links in der App mitlesen und kontrollieren zu lassen,
e) einen Server bereitzustellen, der an Apple Nachrichten darüber verschickt, wann genau der Anbieter jede einzelne Transaktion über diesen Link erfüllt hat,
f) für jede Transaktion, die über solche Links verkauft wird, Gebühren an Apple zu zahlen,
g) zuzustimmen, dass Apple bei kleinsten Verstößen gegen die Nutzungsmöglichkeiten des Links die gesamte Genehmigung zurückziehen und alle Apps dieses Anbieters aus dem Store werden darf.

Nicht nur Punkt (f) ist zweifelhaft. Apple sagt vor allem nicht, welche Kriterien man für Punkt (a) erfüllen muss und wie viele Monate oder Jahre sich Apple dafür Zeit lassen kann, solche Genehmigungen tatsächlich zu erteilen.
 

MichaNbg

Graue Herbstrenette
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Sollte man vielleicht auch mal anders herum einführen... zukünftig