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Ebay: Verkäufer möchte nach erfolgter Lieferung die Transaktion abbrechen...

moblord

Erdapfel
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Hi Leute!

Ich hab da mal eine Frage: Ich hab mir in der Bucht eine Originale Win7 Prof. DVD ersteigert, bezahlt und auch schon erhalten.
Soweit so gut, jetzt ist heute der Verkäufer an mich herangetreten und möchte die Transaktion nachträglich abbrechen um die Gebühren zu sparen.
Angeblich hätte ich da keine Nachteile... Mir ist klar, das er Ebay damit abziehen will, aber ich befürchte, dass ich ja dann auch die Software wieder rausrücken muss wenn er behauptet das es Unregelmässigkeiten gegeben hat, bzw. ich dann irgendwie auch beschissen werde?

Wie seht Ihr das?

Gruss
Tom
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Vermutlich will er das Geschäft nun einfach privat ohne eBay abwickeln.
Ob du mitspielen willst ist deine Sache.
War es ein privater Verkäufer?
 

JvW

Kaiser Alexander
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sowas nennt sich im Zweifel "Beihilfe" und ist etwas, was ich mir selbst bei einem sehr guten Freund in Not zweimal überlegen würde

Keine Nachteile? Naja, wenns hart auf hart geht, reicht ein Eintrag irgendwo im Netz mit deinem Namen und "hat beim Bescheiben geholfen" - und ne Bewerbung, bei der der Personalchef Tante Google kennt - und aus bist du
(Sei versichert, wenn ich ein Unternehmen hätte und jemand sowas abzieht - dann wäre die entsprechende Seite ganz schnell online)
 

Mitglied 25554

Gast
Ich würde mich darauf nicht einlassen. Klar, sparen mag jeder gern aber er sollte mit den Gebühren leben, denn schließlich hat er ja eBay freiwillig als Verkaufsplattform gewählt :)
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Beihilfe zu was genau denn eigentlich?
Die moralische Verwerflichkeit will ich gar nicht in Frage stellen,
eine rechtliche Verfehlung kann ich jedoch nicht erkennen.
 

BlueGerbil

Grahams Jubiläumsapfel
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Es wurde eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen, offenbar "erfolgreich" in dem Sinne, das eBay anständig gearbeitet hat und der Verkäufer sein Geld und der Käufer seine Ware hat - warum sollte man diese Dienstleistung nun nicht bezahlen? Oder jemanden helfen, sie nicht zu bezahlen?
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Gut, macht Sinn, sehe ich ein.

Wozu gibt es dann die Möglichkeit, Transaktionen nach Abschluss zu widerrufen?
 

JvW

Kaiser Alexander
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naja - falls etwas zurückgegeben wird, denk ich mal
 

svaeni

Reinette Coulon
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Grundsätzlich kann man das bedenkenlos machen, denn auch ebay garantiert dir nicht mehr als das Gesetz. Allerdings gibt es bei Paypal Bezahlungen den "Käuferschutz", der dich schneller zu deinem Geld bringt. Das Insolvenzrisiko des Händlers wird quasi auf ebay übertragen.

Ich würde es trotzdem nicht machen.

Wenn man wissen möchte, wie das rechtlich zu beurteilen ist, muss man die AGB von ebay lesen. Ich nehme aber an, dass die vorsehen, dass man über ebay abgeschlossene Veträge nicht umgehen darf.
 

moblord

Erdapfel
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Also ich bin mir ja auch nicht sicher was er damit bezweckt, bei 50€ können die Gebühren doch nicht so hoch sein, wenn er das für 1€ eingestellt hat?
Das das Rechtlich gegenüber Ebay nicht ok ist, ist mir klar, von der Beihilfe mal abgesehen.
Ich mein ja nur, nicht das da noch was nachkommt wie etwa: er fordert dann auch sein Produkt zurück und ich lauf dann meinem Geld hinterher?
Ich dachte das ist vielleicht irgendeine Masche die nur mir nicht bekannt ist...
 

JvW

Kaiser Alexander
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aha.

Wenn eBay betrogen wird, ist das egal, du willst nur deinen A**** gerettet wissen? Toll, wirklich
 

moblord

Erdapfel
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Äh, hallo?? Hab ich gesagt, das ich da mitmache? Nein!
Ich wollte nur wissen ob das jetzt lediglich ein Betrug an Ebay ist oder ob ich da auch abgezogen werden soll, das ist alles.
 

proteus

Langelandapfel
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Mit Teilnahme auf Ebay erkennt man deren Geschäftsbedingungen an, sowohl der Käufer als auch der Verkäufer. Jedem ist bekannt, das Ebay ( unverschämte ) Gebühren nimmt. Im günstigsten Fall droht dir also der Rauschmiss bei Ebay, wenn es rauskommt. Storniert der Verkäufer 10% seiner Verkäufe nachträglich, wird sicherlich mal einer hinschauen. Letzten Endes ist es ein Vertragsbruch und somit ein Betrug, weil du als Käufer weisst, das der Verkäufer widerrechtlich handelt. Nun wird es sicherlich deswegen keine Hausdurchsuchung geben, aber den Ärger, den es geben kann, ist es keinesfalls wert.
 

JvW

Kaiser Alexander
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sag ich doch: Du unterscheidest zwischen "lediglich ein Betrug an eBay" und deinem Geld

Rein logisch: Da ist wer, von dem du jetzt weißt, dass er jemanden betrügen will ... und? Machst du "gute Geschäfte" mit?
 

moblord

Erdapfel
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Also gut, ich formuliere meine Fragestellung für die Mittelfranken unter uns um: Kann es sein das Der Verkäufer versucht Ebay UND mich abzuziehen?
Nein, ich werde NICHT einwilligen, und ich finde es NICHT ok das Ebay abgezogen werden soll.
Besser?
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Man soll Gott für alles danken, auch für Ober-, Mittel-, Unterfranken.
 

JvW

Kaiser Alexander
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ich gehe davon aus, dass jemand, der versucht den einen zu betrügen, wenig Hemmungen dabei hat, es bei dem anderen auch zu tun. Ob das mit der Nummer geht? Keine Ahnung, finde ich aber auch nicht interessant
 

moblord

Erdapfel
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So seh ich das auch, gutes Schlusswort!
"Simmer wieder Gut?!" Wie wir Franken zu sagen pflegen...;)
 

Applicator

Halberstädter Jungfernapfel
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Vor allem stellt sich die Frage was für dich dabei rausspringt.
1) Du bekommst keine (positive) Bewertung
2) Bei der kleinen Geldersparnis wird dich dein Gegenüber sicherlich nicht entschädigen
3) Wenn Der Artikel reklamiert werden sollte, kann kein Anrecht geltend gemacht werden, weil die Transaktion nicht stattgefunden hat
4) Findet Ebay das raus, bist auch du aus Ebay raus.