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Ebay: Preis vorschlagen GANZ SCHNELL HILFE BITTE!!

powerlocke

Kaiser Wilhelm
Registriert
20.07.08
Beiträge
173
Hallo liebe Leute!
Ich brauche ganz schnell Feedback:
Ich möchte grade bei eBay eine Kamera kaufen.
Dem einen Verkäufer habe ich bereits einen Preis über "Preis vorschlagen" vorgeschlagen und nun habe ich das gleiche Modell noch einmal gefunden und würde dem Verkäufer auch gerne einen Preis vorschlagen.
Beide Verkäufer sind eBay-Shops!
Wenn ich jetzt dem anderen auch einen Preis vorschlage, (wie) kann ich dann das andere Preisangebot widerrufen?

Liebe Grüße und Bitte um schnelle Antworten!

Niky
 
Überhaupt nicht!!!

Wenn Du einen Preis vorgeschlagen hast und der Verkäufer diesen annimmt ist dies verbindlich!!
Also warte auf seine Antwort bervor Du noch noch einen anderen Vorschlag machst.

Mit freundlichen Gruß
Lebkuchenmafia
 
Wenn es beides Shops sind, also Händler, so hast du das Recht 14 Tage lang von deinem Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen zurück zu treten.
Diese Widerrufsregelung sollte unterhalb des Angeobts aufgeführt sein.
Ansonsten dem jeweiligen Anbieter eine Email schreiben, dass dein Vorschlag irrtümlich abgegeben wurde und auf Kulanz hoffen.

Aber wie gesagt, unter Berücksichtigung des Widerrufsrechts solltest du keine Probleme haben. Vorausgesetzt, es handelt sich wirklich um Händler.
 
Wenn es beides Shops sind, also Händler, so hast du das Recht 14 Tage lang von deinem Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen zurück zu treten.
Diese Widerrufsregelung sollte unterhalb des Angeobts aufgeführt sein.
Ansonsten dem jeweiligen Anbieter eine Email schreiben, dass dein Vorschlag irrtümlich abgegeben wurde und auf Kulanz hoffen.

Aber wie gesagt, unter Berücksichtigung des Widerrufsrechts solltest du keine Probleme haben. Vorausgesetzt, es handelt sich wirklich um Händler.


Bist Du dir da ganz sicher??
Wenn ich bei Ebay einen Vorschlag sende steht bevor ich diesen bestätige eindeutig das mein Vorschlag bindend ist!
 
Bindend in sofern, das du damit deinen vorgeschlagenen Preis auch zahlst und nicht nachher noch versuchst dich herauszuwinden. Dein Widerspruchsrecht bei Onlinegeschäften wird davon nicht ausser Kraft gesetzt.