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Display Reparatur AW 6

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Hallo zusammen, meine AW 6 ist 2,5 Jahre alt. Vor einer Woche ist mein Kollege mit seinem Gürtelholster inkl. Taschenlampe an die Watch gekommen und dadurch ist nun ein größerer Riss im Display. Er hat es seiner Versicherung gemeldet inkl. Kostenvoranschlag von Apple (ca. 300€) für Display-Tausch. Heute kam ein Brief von der Versicherung, dass sie nur noch den Zeitwert der Watch bezahlen (150€) und mehr nicht.

Ist das gesprochenes Recht oder hab ich ein Anrecht auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes?

Alternativ würde ich es bei Tech-Reparatur machen lassen. Dort kostet der Displaytausch 109€. Hat jemand Erfahrung mit diesem Anbieter? IMG_1933.JPG
 
Zuletzt bearbeitet:

Mitglied 241048

Gast
Das mit dem Zeitwert steht so in vielen Policen drin. Im Grunde genommen kann es dir aber egal sein. Dann muss dein Kollege wohl selbst den Restbetrag übernehmen, wenn ihr euch nich anderweitig einig werdet. Wäre er gar nicht versichert gewesen, hätte er den Schaden zu 100 % selbst zahlen müssen. So ist es nur die Hälfte.
 

Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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Das ist unter keinem Gesichtspunkt richtig, was Du sagst.

Als geschuldet ist im Schadensersatzrecht immer nur der tatsächliche Wert anzusehen (Versicherer sprechen in der Tat vom Zeitwert).

Heißt, wenn die Reparaturkosten über dem (Zeit- oder richtiger Wiederbeschaffungs-) Wert liegen, ist es eben ein Totalschaden.

Die müssen nicht ersetzt werden.

Eine andere Frage ist ausschließlich, ob der Versicherer einen richtigen Zeitwert mitteilt. Die Erfahrung zeigt, dass das meistens taktisch geschönt ist. Das solltest Du also ggf. prüfen lassen.

Interessant und eine Sondermaterie ist, dass man bei beschädigten KFZ wegen des besonderen Erhaltungsinteresses eine Spanne von 130% dieses Wiederbeschaffungswertes einräumt, bis zu dem repariert werden kann.

Das gilt aber nur dort.

Fazit, falls der Wert der Watch tatsächlich derart niedrig ist, muss nur der ersetzt werden.

Die eventuell abgezogene Selbstbeteiligung muss naturgemäß von Deinem Kumpel bezahlt werden.
 
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Hey, ich hatte nun in der Zwischenzeit auch bisschen was dazu gelesen und das mit dem Zeitwert stimmt wohl so ;)

Macht ja auch Sinn. Ich hab sie jetzt zu Tech-Reparatur geschickt für 109€ inkl. Hin-und Rückversand. Die Bewertungen im Internet waren durchweg sehr gut.
 

Mitglied 241048

Gast
Das ist unter keinem Gesichtspunkt richtig, was Du sagst.
Was meinst du mit „unter keinem Gesichtspunkt“? Ich habe als Geschädigter doch das Recht, dass ich durch den Schaden nicht schlechter gestellt werde als vorher. Und nur, weil die Versicherung einen Schaden nicht zu 100 % deckt, muss ich als Geschädigter doch nicht schlechter aus der Sache rausgehen als der Verursacher des Schadens.
 

Franziska

Zabergäurenette
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Was meinst du mit „unter keinem Gesichtspunkt“? Ich habe als Geschädigter doch das Recht, dass ich durch den Schaden nicht schlechter gestellt werde als vorher. Und nur, weil die Versicherung einen Schaden nicht zu 100 % deckt, muss ich als Geschädigter doch nicht schlechter aus der Sache rausgehen als der Verursacher des Schadens.

Das stimmt leider nicht. Es muss nur der Zeitwert bezahlt werden. Wenn die Versicherung diesen übernimmt hast du keinerlei Rechte mehr gegenüber dem Schuldner. Leider gerade erst selber durchgemacht.
 
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mainzer999

Rote Sternrenette
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Das stimmt leider nicht. Es muss nur der Zeitwert bezahlt werden. Wenn die Versicherung diesen übernimmt hast du keinerlei Rechte mehr gegenüber dem Schuldner. Leider gerade erst selber durchgemacht.
So ist es. Selbst auch schon erlebt. TV zum Expert-Laden zur Reparatur gebracht. Er hatte Tonaussetzer. Expert hat auf dem Transport zur Werkstatt den Fernseher fallen lassen. Display komplett hinüber. Es wurde von der Versicherung nur der Zeitwert ersetzt. Trotz eingeschaltetem Anwalt kam von Expert nichts.
 

Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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Was meinst du mit „unter keinem Gesichtspunkt“? Ich habe als Geschädigter doch das Recht, dass ich durch den Schaden nicht schlechter gestellt werde als vorher. Und nur, weil die Versicherung einen Schaden nicht zu 100 % deckt, muss ich als Geschädigter doch nicht schlechter aus der Sache rausgehen als der Verursacher des Schadens.

Das steht doch oben, nur lesen.

Wenn der Wiederbeschaffungswert X ist, dann ist das höchstens der Schaden - also gibt es maximal den Betrag.

Wenn die Reparaturkosten höher sind, ist das kein ersatzfähiger Schaden. Damit steht man also auch nicht schlechter.

Das hat mit der Frage des Versicherers nichts zu tun.