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Servus. Ich bin im Internet leider nicht so richtig fündig geworden. Mir stellt sich folgende frage.
Ich bin an einen 2 jährigen Vertrag gebunden, welcher demnächst ausläuft. Bei einer Verhandlung vor einiger Zeit, bekam ich eine Dienstleistung zugesprochen, die sich im Falle eines „Folgegeschäfts“, positiv für mich auswirkt.
Nun besteht jedoch die Möglichkeit diesen Vertrag zu verlängern.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob der Begriff „Folgegeschäft“, die zugesprochene Dienstleistung ausschließlich bei einem Neuvertrag wirksam macht, oder ob dieser Begriff auch für eine Vertragsverlängerung rechtens ist.
Mein Vertragspartner kann mir am Ende ja viel erzählen. Ich benötige leider eine klare Aussage, wie dieser Begriff definiert wird.
Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen ?
Vielen Dank.
Ich bin an einen 2 jährigen Vertrag gebunden, welcher demnächst ausläuft. Bei einer Verhandlung vor einiger Zeit, bekam ich eine Dienstleistung zugesprochen, die sich im Falle eines „Folgegeschäfts“, positiv für mich auswirkt.
Nun besteht jedoch die Möglichkeit diesen Vertrag zu verlängern.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob der Begriff „Folgegeschäft“, die zugesprochene Dienstleistung ausschließlich bei einem Neuvertrag wirksam macht, oder ob dieser Begriff auch für eine Vertragsverlängerung rechtens ist.
Mein Vertragspartner kann mir am Ende ja viel erzählen. Ich benötige leider eine klare Aussage, wie dieser Begriff definiert wird.
Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen ?
Vielen Dank.