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Austausch MBP wegen Hitzeproblem

Stargoose

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Hallo zusammen,

im Oktober letzten Jahres habe ich mir ein MBP Retina 13" gegönnt. Leider wird das Gerät sehr warm und der Lüfter springt häufig an, auch bei geringer Systembelastung.

Kann ich das Gerät einfach tauschen lassen? Wie sind Eure Erfahrungen mit dem Apple Support? Der Mitarbeiter im Chat war eher zurückhaltend, was das Thema anbelangt...

Danke und Gruß
Stargoose
 

Stargoose

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Widerspricht sich aber etwas mit §437 BGB...
 

Promis

Schweizer Glockenapfel
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"Sehr warm" ist wie warm? Warm ist relativ.
"Lüfter springt häufig an"? Bei mir läuft der Lüfter ständig! Aber eben leise!
"Auch bei geringer Systembelastung"? Bedeutet?
Ich denke auch gegenüber Apple kannst du dich nicht mit Allgemeinplätzen behaupten. Fakten, Fakten, Fakten! ;)
 

bezierkurve

Halberstädter Jungfernapfel
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Was erwartest du hier zu hören? Es gibt zwei Optionen:
  1. Wenn du meinst, rechtlich alles ausschöpfen zu müssen was dir nach irgendwelchen BGB-Paragraphen vielleicht zusteht, lass dich in einem Jura-Forum oder von einem Anwalt beraten. (Ich verstehe schon richtig, dass du nach fünf (!) Monaten ein gebrauchtes gegen ein neues Gerät eintauschen willst? Der Lüfter geht an, wenn das Gerät warm wird. Ob das ganze bei dir im normalen Rahmen ist oder nicht, können wir hier nicht beurteilen)
  2. Wenn du eine zweckmäßige Problemlösung suchst, wende dich an den Support. (und beschreite Option 1 wenn du immer noch unzufrieden bist)
 

OldCaligula

deaktivierter Benutzer
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Schließe mich Vorrednern an... was heißt warm und was heißt Lüfter springt an - und von welcher Auslastung sprechen wir?! Und Rechtsberatung gibt es hier auch nicht ;) ... ich hätte gerne vom TE Fakten, Fakten... Fakten...
 

maxlargo

Macoun
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Widerspricht sich aber etwas mit §437 BGB...
Sehe ich auch so wie die anderen. Zumal - ohne eine Rechtsberatung abzugeben - § 437 Nr. 1 BGB iVm § 439 BGB zwei Arten der Nacherfüllung bei Mängeln vorsieht. Neben der Nachlieferung auch Nachbesserung. Auch wenn der Käufer grds. das Wahlrecht hat, kann der Verkäufer die Nachlieferung (=Neulieferung) u. U. - gerade im Falle eines derart hochpreisigen und bereits 5 Monate alten Kaufgegenstandes - gem. § 439 Abs. 3 BGB verweigern und den Käufer auf Nachbesserung, also Reparatur verweisen. Insofern wäre ich mit derartig apodiktischen Aussagen ("widerspricht sich") etwas vorsichtig.
Und selbst wenn ein Anspruch auf Nachlieferung bestünde, gilt, dass zwischen Recht haben und Recht bekommen oft eine Diskrepanz besteht. Dennoch viel Erfolg.
 

SuckOr

deaktivierter Benutzer
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Ich versuche jetzt einmal eine Analyse:

"Gerät wird warm und Lüfter laufen": Ich gehe einfach davon aus, dass das Gerät sehr warm wird und die Lüfter auf einem hörbaren Niveau rotieren. Erster Anlaufpunkt wäre bei mir einmal die Aktivitätenanzeige. Vielleicht läuft bei dir etwas CPU- oder GPU-lastiges und das führt natürlich zur erhöhten Auslastung des Gerätes. Muss nicht zwingend ein aktives Programm sein, sondern können auch Plug-Ins wie der Flashplayer oder MS Silverlight sein - die ziehen bei mir auch sehr viel "Saft".

Ansonsten: Macbook Aufschrauben und von Staub befreien ( wobei das bei einem 5 Monate alten Gerät eher nicht sein kann ).

Ansonsten2: Backup anlegen und OS X neu aufspielen und beobachten, ob das Problem immer noch auftritt.

Ansonsten3: Gerät in den Apple Store bringen und überprüfen lassen.
 

Peterpeterpeter

Wilstedter Apfel
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Ich würde vor Ansonsten 2 erstmal versuchen, nur einen neuen Nutzer anzulegen, es sei denn du hast das System irgendwie verhunzt.
 

Horst-78

Querina
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Kommt das nicht grundsätzlich zu allererst?
Neues, frisches OS einspielen?
Und dann sehen ob der Fehler auftritt?
Oder?
 

salome

Golden Noble
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Kommt das nicht grundsätzlich zu allererst?
Neues, frisches OS einspielen?
Und dann sehen ob der Fehler auftritt?
Oder?
Oder! Neues frisches OS kommt als allerletztes. Der Fehler, wenn es in diesem Fall überhaupt einer ist und nicht Gemecker, liegt meistens nicht im System sondern in einer Library und wird durch eine Drittinstallation verursacht.
Als Erstes kommt daher immer die Suche nach der Ursache, das Überprüfen des Volumens und der installierten 3rd Party Tools, Plugins und Addons.
Da der TS aber keinerlei Fakten bekannt gibt, schreibe ich die Anfrage in die Spalte "Gemecker".
Salome
 

nomos

Borowinka
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Als Erstes kommt daher immer die Suche nach der Ursache, das Überprüfen des Volumens und der installierten 3rd Party Tools, Plugins und Addons.

Was uns dazu bringt, dass die Ursache für die vermeintlichen Probleme eventuell der sog. PEBKAC Fehler ist.
;)
 
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Antwuan

Akerö
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Widerspricht sich aber etwas mit §437 BGB...
Dir war diese Aussage doch schon von vornherein bekannt. Warum eröffnest du also dann diesbezüglich ein neues Thema?
Ich verstehe immer die Leute nicht, die grundsätzlich sowieso alles besser wissen, dennoch Hilfe suchen, jedoch nur um sich in ihrer Entscheidung bestätigt zu fühlen. Andere Aussagen die "negativ" sind, werden ausgeblendet.
 

obermuh

Stina Lohmann
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*edit* Hab ganz übersehen dass 439 schon erwähnt wurde... ich lass meinen Post aber mal stehen weil da §439 Abs. 3 zum nachlesen drin steht

Grundsätzlich sollte man auch beachten wo das Gerät gekauft wurde. Wenn es nicht bei Apple direkt gekauft wurde, hast du keinen Gewährleistungsanspruch ggü. Apple sondern nur ggü. dem Händler. Apple kann also im Rahmen der freiwilligen Garantie selbst entscheiden ob repariert oder ausgetauscht wird.

Gegenüber dem Händler hast du durchaus Anspruch auf Nacherfüllung und hast grundsätzlich die Wahl wie nacherfüllt werden soll. Hier ist aber dann auch §439 Abs. 3 BGB zu beachten:

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Wenn jetzt z.B. nur der Lüfter defekt ist, ist es unsinnig einen kompletten Tausch des Gerätes vorzunehmen.