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AppleCare - Service

alexva89

Erdapfel
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Ich habe eine Frage.

Habe letzte Woche mein iPad 3 (erst wenige Monate alt, also noch im Garantiezeitraum) bei Apple eingeschickt (per UPS, die haben's abgeholt). Heute ist's in der Niederlande angekommen und die Bearbeitung begann.
Es ging um einen Austausch des Lautsprechers, der von Anfang an nicht richtig funktioniert hat.

Nun bekam ich gerade eine Mail, dass sie einen weiteren Schaden (eine Delle) gefunden haben, deren Reparatur mich 280 Euro kosten würde. Das habe ich abgelehnt und nun wird es unrepariert an mich zurückgeschickt.

Welche Möglichkeit hat man jetzt dagegen vorzugehen?
Nun weil ein zweiter Schaden da ist, der nicht unter die Garantie fällt, verweigern sie die Reparatur des ersten Schaden?

Mit der Bitte um hilfreiche Antwort.
 

Martin Wendel

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Die Delle deutet vermutlich auf einen Sturz des Gerätes hin und der könnte ja durchaus verantwortlich sein für den Schaden. Solange du nicht beweisen kannst, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, wirst du nicht viel unternehmen können.
 

smoe

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Die Garantiebedingungen sind da auf Apples Seite. Insofern kannst du da nicht groß gegen vorgehen. Du kannst nur versuchen die Gewährleistung beim Händler einzufordern, das ist aber mit Sturzschaden auch nicht so einfach.
 

implied

Melrose
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Ist das iPad jünger als 6 Monate? Dann weise in einem Gespräch mit der Service-Hotline doch mal freundlich hin auf:
§476BGB Beweislastumkehr

In einem ähnlichen Fall hieß es bei mir, der Hersteller müsse in dem Falle nachweisen, dass der Gehäuseschaden unmittelbar mit der fehlerhaften Funktion zusammenhängt. Ist es älter als 6 Monate sagt Martin Wendel das richtige und Du bräuchtest einen Techniker, der das für Dich belegt.
Aber bitte, das soll nicht als Rechtsberatung gelten, dafür sind andere da ;) Schau mal auch HIER

Good luck und sag mal Bescheid, ob Du weiter gekommen bist.
 

iLife

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Bei einer Beule gibt's keine beweisimlastkehr ! Bitte kein Halbwissen verbreiten ! Beule ist Beule
 

Martin Wendel

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@ implied: Das gilt dann aber sowieso nur dann, wenn das Gerät auch bei Apple gekauft wurde. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Händler und nicht dem Hersteller geltend zu machen.
 

implied

Melrose
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@Martin:
Garantie = Herstellersache
Gewährleistung = Händlersache
Und alexva89 schreibt, ja es ist innerhalb der Garantie. Ist halt die Frage ob älter oder jünger als 6 Monate wegen der "Beweislast".

@iLife
Beule hin oder her, bei Gebrauchsspuren kann der Hersteller nicht ohne weiteres Garantie verweigern.
Ist die Beule an einer Stelle, die sich nicht in der Nähe der für den Lautsprecherbetrieb notwendiger Bauteile befindet, liegt ein Zusammenhang ja nicht nahe. Und innerhalb der ersten 6 Monate muss eben der Hersteller den Zusammenhang beweisen, was er ggf. nicht kann - Kommt halt jetzt echt drauf an wo die Beule ist und wo die betroffenen Bauteile liegen. Das ist kein Halbwissen, hatte wegen einem verschmorten Gehäuse (aufgeklappter Schirm zu lange zu nahe an der Schreibtischlampe) und defekter Tastatur an einem Laptop mal so ein Problem, deshalb schrieb ich ja "in einem ähnlichen Fall bei mir".
Doch das ist aus meiner eigenen Erfahrung, wie sich das auf den spezifischen Fall umsetzen lässt bleibt natürlich die Frage. Wie gesagt, keine Rechtsberatung hier im Forum, aber einfach mal bei der Hotline wie beschrieben nachfragen, zur Not bei Erfolglosigkeit mit Rechtschutzversicherung Anwalt einschalten.
 

iLife

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Wenn Apple die Reparatur wegen der Beule verweigert dann wird das schon einen Zusammenhang haben !
Ich habe selber Jahre in einen führenden Elektro Markt in der Reklamation gearbeitet und ich weiß was sich die Leute alles einfallen lassen nur um das Gerät auf Garantie oder Gewährleistung zu reparieren !
 

Martin Wendel

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Irgendwie bringst du trotzdem Gewährleistung und Garantie durcheinander. ;)

Und sonst: Nur weil außen die Delle an einer gewissen Stelle ist, heißt das nicht, dass der Sturz auch nur Bauteile genau dort beschädigt hat. Durch den Aufprall wird ja das ganze Gerät ordentlich durchgeschüttelt.
 

iLife

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Wen meinst mit dem durcheinander bringen ?
 

tacexus

Jonathan
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Hast du einen Apple-Store in deiner Nähe?

Wenn ja, würde ich mir dort einen Termin ausmachen - da tauschen sie's dir direkt aus. Und falls sie nicht wollen ist gleich jemand da, mit dem man's klären kann.
Bei mir sind sie jedenfalls immer ganz nett gewesen bei der Sache, hatte auch ein iPad was nicht ordentlich lief und einige Dellen hatte, problemlos umgetauscht.
 

implied

Melrose
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Was bring ich denn da durcheinander?
Ok, bis zu 6 Monate nach Gefahrenübergang ..... Wäre die Frage ob dann Apple die Garantie wegen der Delle verweigert und dann ggf. die Gewährleistung des Händlers greift. ;)
Da wir das ja aber nicht wissen ob jünger oder älter als 6 Monate, da alexva89 nicht da ist, kann man eh nicht mehr sagen als: anrufen und probieren.
 

Martin Wendel

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Bei der Garantie ist es aber egal, ob du sie nach 1 Woche oder 11 Monaten in Anspruch nimmst. Die Beweislastumkehr gibt es nur bei der Gewährleistung.
 

iLife

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Und wenn der Schaden durch den Sturz entstanden ist ( auch wenn die delle nicht am Lautsprecher sein sollte ) dann nützt weder Garantie noch Gewährleistung !!
 

tacexus

Jonathan
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[Vollzitat entfernt - Apfeltalk]

Meinst du meinen Beitrag?

Wenn ja, du sagtest doch er ist nicht durch einen Sturz entstanden?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

tacexus

Jonathan
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[Vollzitat entfernt - Apfeltalk]

Okay, schon gut. Es war doch auch ein Fragezeichen dahinter...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

implied

Melrose
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@Martin: Stimmt, Beweislastumkehr gilt wirklich nur bei der Gewährleistung. Ist Apple auch der Händler wäre es gehupft wie gesprungen. Deshalb schrieb ich:
..... Wäre die Frage ob dann Apple die Garantie wegen der Delle verweigert und dann ggf. die Gewährleistung des Händlers greift......

Ich denke, mit einem sichtbaren Schaden kann man da wirklich nichts verallgemeinern, es kommt da stark auf die Situation an und auf das Verhandlungsgeschick vom TE.
Ein Auto mit einer Beule am Heck bekommt ja auch eine Garantiereparatur wenn z.B. das Getriebe oder Lichtmaschine defekt ist .... oder wenn der Tacho nicht mehr funktioniert könnte man dann ja auch sagen: Der Heckunfall ist Schuld am versagen des Tachos, das ist bestimmt ein Riss in der Platine vom Aufprall.
OK, vielleicht etwas weit hergeholter Vergleich :) Aber m.E.n. kann ein Hersteller, der eine Garantieleistung verspricht nicht ohne weiteres bei optischen Gehäuseschäden die Garantie verweigern, ohne zu belegen, dass der bemängelte Defekt direkt mit dem Gehäuseschaden in Zusammenhang steht. Und bei mir ging es ja auch - Auch wenn verschmortes Bildschirmgehäuse und defekte Tastatur im Vergleich wohl weiter auseinander liegen als beim TE.

TE hat aber auch geschrieben der Fehler bestand schon vorher, von einem anderen Schaden aufgrund der Beule wurde dabei nichts gesagt. Ich bleib dabei, der TE (oder die TE?) sollte es einfach mal bei der Service-Hotline probieren, geht wirklich nichts dann Beweislastumkehr im Rahmen der Gewährleistung, bei Erfolglosigkeit am Ende mit Rechtschutzversicherung einen Fachanwalt einsetzen - oder eben zahlen und bluten.

Ich wünsche viel Erfolg