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Applecare Protection: EU mahnt Apple

strandvej

Schweizer Glockenapfel
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Wer kennt sie nicht die leidigen Diskussionen, mit Verkäufern des Apple Shops oder von Premium Resellern, beim Kauf eines Apple Gerätes. Selbst hier im Forum wird über Sinn und Unsinn des Apple Care Protection Plans rege gestritten.
Laut EU Recht beträgt die Gewehrleistung des Herstellers volle zwei Jahre. Apple selbst gibt für seine Garantie selbst nur ein Jahr an und versucht teure Garantieverlängerungen auf 3 Jahre zu verkaufen. Oft fallen dabei Sätze, die den Unterschied zwischen Gewährleistung und Herstellergarantie verdeutlichen sollen.

Die EU mahnt Apple nun aufgrund rechtswidriger Werbung ab.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Opps, wieder einmal ein Tread zur Begriffsverwirrung Gewährleistung und Garantie.
Nochmals zur Erinnerung: Die Hardware-Gewährleistung/Garantie deckt Schäden durch Konstruktions- und oder Fertigungsmängel am Gerät ab, die bei der Auslieferung bereits vorhanden waren, aber erst später zu Tage treten. dabei ist folgendes zu unterscheiden:
Gesetzliche Gewährleistung ein halbes Jahr: Der Hersteller/Verkäufer muss nachweisen, dass der aufgetretene Schaden vom Käufer verursacht wurde.
Gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre: Nach dem ersten halben Jahr muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden auf einen Fertigungs-/Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
Garantie: Freiwillige (oder kostenpflichtige) Zusatzleistung des Herstellers/Verkäufers. Die Garantie muss den Käufer auf jeden Fall besser stellen, als er es durch die Gewährleistung ist. Die Rahmenbedingungen der Garantie kann der Hersteller/Verkäufer in seinen AGB definieren.
Die von Apple gegebene Garantie von einem Jahr bzw. von drei Jahren beim ACPP stellt den Käufer auf jeden Fall besser als es die gesetzliche Gewährleistung tut. Defakto ist die gesetzliche Gewährleistung nach einem halben Jahr vorüber, denn nur in den seltensten Fällen wird der Kunde nachweisen können dass der später aufgetretene Schadenn nicht durch den Gebrauch entstanden ist sondern schon bei der Auslieferung latent vorhanden war.

MACaerer
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Defakto ist die gesetzliche Gewährleistung nach einem halben Jahr vorüber, denn nur in den seltensten Fällen wird der Kunde nachweisen können dass der später aufgetretene Schadenn nicht durch den Gebrauch entstanden ist sondern schon bei der Auslieferung latent vorhanden war.

Kommt auf den Händler an.
Zumindest Amazon ist da extrem kulant, die haben mir auch schon mal nach 1 3/4 Jahr anstandslos den Kaufpreis bei einem defekten Notebook zurücküberwiesen.

Bei Apple direkt weiß ich nicht, wie die das handhaben. Ich gehe davon aus, dass die da nicht so kundenfreundlich sind, sondern eben ihren eigenen ACPP verticken wollen.
 

macanzie

Ingrid Marie
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@Reservist Sorry,aber du bringst immer die gleichen Argumente...und ich selbst bin seit Jahren Amazon Kunde, dennoch kann man das nicht als Grundlage heran ziehen! Wenn ich bei Müller was kaufe und das Gerät zeigt nach 20 Monaten einen Defekt, dann habe ich keinen grundlegenden gesetzlichen Anspruch, sondern muss diesen erst nachweisen...und mit 'hey, bei Schmidt ging das aber' wird man da kaum durchgehend Erfolg haben.

Ich habe Apple bisher als recht kundenfreundlich erlebt, aber am ende kann man auch immer mal einen Fall erleben wo dies weniger ausgeprägt ist. Kann auch bei Amazon passieren. Gibt auch hier genug Fälle wo nicht alles nach Plan lief. Ich hatte Anbieter, da musste man sogar nach dreimaliger Reperatur des selben Fehlers noch um Rückerstattung streiten.

Und nochmal, klar kann in der Verlängerungszeit auch nichts passieren. Das ist der Idealfall. Das finanzielle spielt hier in Punkto Kaufpreis der Garantieverlängerug nur eine unwesentliche Rolle. Weil das Gerät selbst hat ja auch nicht nur 100€ gekostet.

Niemand muss den ACPP nehmen, aber die Argumente mancher hier sind nicht anwendbar. Ich hab nun ACPP und wenn mein Ipad ganz bleibt, dann freu ich mich mehr als das ich mich ärgern würde. ;)
 

Walli

Blutapfel
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Wenn etwas im ersten Jahr nicht ausfällt, dann hält es i.d.R. auch drei Jahre ohne Probleme.
 

macanzie

Ingrid Marie
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In der Regel...sieh an, was es nicht so gibt. Also ich hatte schon einige Laptops die bis zu 20 Monate alle wunderbar liefen...und dann plötzlich einen defekt hatten. Wobei ich bei einem Anbieter dann auch draus gelernt habe, und auf den kauf seiner Sachen verzichte. Hier kommt es im wesentlichen aber auf die allgemeine Kundenfreundlichkeit an, und die fehlte hier, da bringt auch die Garantie nix.

Egal, wer meint ACPP zu haben, der nimmt es. Der andere verzichtet. Ist doch jedem selber überlassen, ne feste goldene Regel gibt es hier wohl nicht. Hauptsache man ist selbst zu frieden. ;)
 

Walli

Blutapfel
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Natürlich KANN alles passieren. Man sollte sich halt nur überlegen, ob es sich lohnt hunderte Euro auszugeben für etwas, was man nur mit geringer Wahrscheinlichkeit in Anspruch nehmen wird. Das lohnt sich höchstens, wenn man im schlimmsten Fall nicht mal eben ein Ersatzgerät kaufen kann, und drei Jahre lang das gute Gefühl haben will, dass man im Zweifel weich fällt. Aber man hat auch 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung und die meisten Händler sind da meiner Erfahrung nach auch sehr kulant. Bisher wollte von mir keiner nach Ablauf der 6 Monate nachgewiesen haben, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Im Media-Markt habe ich z.B. mal einen knapp anderthalb Jahre alten WLAN-Router reklamiert und konnte 10 Minuten später mit einem gleichwertigen Ersatzgerät wieder den Laden verlassen. Die haben mir, wenn ich mich recht erinnere, sogar den Differenzbetrag ausgezahlt (bar oder per Gutschein, weiß ich nicht mehr). Aber ich habe da auch schon andere Geschichten gehört, weswegen die Sache wohl auch viel mit dem eigenen Auftreten zu tun haben mag. Man sollte schon freundlich sein, aber bestimmt. Der Mitarbeiter soll ruhig das Gefühl haben, dass dem Laden auf Dauer mehr Geld durch die Lappen geht, wenn nicht schleunigst ein Ersatz rangeholt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

smoe

Roter Winterkalvill
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Kommt auf den Händler an.
Zumindest Amazon ist da extrem kulant, die haben mir auch schon mal nach 1 3/4 Jahr anstandslos den Kaufpreis bei einem defekten Notebook zurücküberwiesen.
Du genau das ist ja das Problem: Du bist dabei auf die Kulanz des Händlers angewiesen...
 

tb-thunder

Doppelter Prinzenapfel
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Da ich das Gerät eh spätestens nach 2 Jahren wechsel ist es mit relative wurscht.....

Also ich finde den Preis auch ziemlich übertrieben...
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Also der verlinkten Artikel ist ja wohl grottenschlecht und inhaltlich absolut falsch!!!
Es gibt erstens keine gesetzlich vorgeschriebene Garantie, sondern ein gesetzliches Gewährleistungrecht.

Zweitens ist daraus nicht der Hersteller verpflichtet, sondern der Verkäufer.

Hier ein Artikel zum gleichen Thema nur in richtig.

http://heise-online.mobi/newsticker/meldung/Garantie-vs-Gewaehrleistung-Verbraucherschuetzer-mahnen-Apple-ab-1474748.html?mrw_channel=ho;mrw_channel=ho;from-classic=1


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eichyl

Rhode Island Greening
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Also der verlinkten Artikel ist ja wohl grottenschlecht und inhaltlich absolut falsch!!!
Es gibt erstens keine gesetzlich vorgeschriebene Garantie, sondern ein gesetzliches Gewährleistungrecht.

Zweitens ist daraus nicht der Hersteller verpflichtet, sondern der Verkäufer.


Man sollte auch mal mehr als die Erste Zeile des Artukels lesen, bevor man hier los possaunt. Genau das was Du hier bemängelst steht einwandfrei in dem Artikel.

Doch Apple weise nicht "einfach und verständlich" auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler hin. Diese gelten in der EU unabhängig von einer Herstellergarantie mindestens zwei Jahre "ab Übergabe der Kaufsache". Daraus könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung hätten

Finde ich auch absolut gerechtfertigt! Der durchschnittskäufer weiß i.d.R. nicht über den Unterschied bescheid und ihm wird hier suggeriert, dass er nach 1 Jahr gar keine Ansprüche mehr hat (auch wenn das nicht der Fall ist).
 

danousek

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Man sollte auch mal mehr als die Erste Zeile des Artukels lesen, bevor man hier los possaunt. Genau das was Du hier bemängelst steht einwandfrei in dem Artikel.



Finde ich auch absolut gerechtfertigt! Der durchschnittskäufer weiß i.d.R. nicht über den Unterschied bescheid und ihm wird hier suggeriert, dass er nach 1 Jahr gar keine Ansprüche mehr hat (auch wenn das nicht der Fall ist).

Ich habe durchaus den ganzen Artikel gelesen. Ich finde einfach man sollte einfach ordentlich recherchieren bevor man so etwas schreibt

"Dem Käufer werde nicht erklärt, dass die Herstellergarantie in der EU zwei Jahre beträgt."

Die Gewährleistung (nicht Garantie) beträgt zwei Jahre ggü. dem Händler (nicht dem Hersteller).

Dass der durchschnittliche Verbraucher die Begriffe nicht unterscheidet ist mir bewusst, doch sollte man als Verfasser zumindest die richtigen Begriffe verwenden.


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