• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Es regnet, ist neblig und kalt, alle sind krank und der Chef wird zunehmend cholerisch. Das Thema des Monats ist also folgerichtig --> Das Grau(en)
    Wir sind gespannt, war Euch dazu einfällt! Zum Wettbewerb --> Klick
  • Auch in diesem Jahr möchten wir auf unserer Webseite mit einem passenden Banner etwas weihnachtliche Stimmung verbreiten. Jeder Apfeltalker kann, darf und sollte uns einen Banner-Entwurf zusenden, wie und wo das geht, könnt Ihr hier nachlesen --> Klick

Apple Watch im Auto

Mitglied 241048

Gast
Hi,

gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit, die Watch mit dem Infotainment-System des Fahrzeugs zu verknüpfen? Es ist irgendwie blöd, wenn man ohne iPhone unterwegs ist und im Auto auf der Watch angerufen wird, da man sie ja nicht mit der FSE des Autos verknüpfen kann. Oder geht das doch irgendwie?

Und mal abgesehen von den technischen Möglichkeiten, wie sieht es eigentlich mit den rechtlichen Konsequenzen aus? Darf man mit einer Watch im fahrenden Auto bzw. bei laufendem Motor telefonieren oder gibt es da ein Bußgeld, wie beim Telefonieren mit dem Smartphone?
 

Apfel123

Aargauer Weinapfel
Registriert
24.01.09
Beiträge
742
In meinem Toyota habe ich das mal versucht. Leider erfolglos.
Was das telefonieren direkt mit der Watch im Auto angeht bin ich der Meinung, dass der Anwendungsfall erlaubt ist.
Die hängt ja am Arm und man muss nicht noch irgendwie herumhantieren, wie mir einem Smartphone.
 

Mitglied 231919

Gast
Und mal abgesehen von den technischen Möglichkeiten, wie sieht es eigentlich mit den rechtlichen Konsequenzen aus? Darf man mit einer Watch im fahrenden Auto bzw. bei laufendem Motor telefonieren oder gibt es da ein Bußgeld, wie beim Telefonieren mit dem Smartphone?
Diese Frage kann man wohl ganz klar beantworten mit: Es kommt drauf an.
Nach dem was man so liest ist das eine massive rechtliche Grauzone. So soll Nachrichten lesen wohl genauso verboten sein wie auf dem Smartphone, aber telefonieren könnte erlaubt sein, da man das Gerät ja nicht mit der Hand ans Ohr hält, es ist also eine Art Freisprecheinrichtung. Ich bin auch gespannt was die Polizei zu meiner AW sagt wenn ich mal angehalten werde, ist mir bisher noch nicht passiert seit ich die AW habe. 🤷‍♂️
Ich glaube aber näher sollten wir das Thema hier im Forum nicht erörtern sonst unterbinden die Mods wieder sofort mit der Rechtsberatungskeule den Meinungsaustausch.
 

Mitglied 241048

Gast
Bei manchen Autos geht das

Danke.

Ich hatte es das letzte Mal im BWM 530i (Baujahr 2017) getestet und da hatte es nicht funktioniert. Werde es noch mal mit unserem jetzigen Mercedes GLE 350de testen, da ich davon ausging, dass die Watch das BT-Pairing mit Fahrzeugen prinzipiell nicht unterstützt. Ich berichte...
Ich bin auch gespannt was die Polizei zu meiner AW sagt wenn ich mal angehalten werde, ist mir bisher noch nicht passiert seit ich die AW habe. 🤷‍♂️

Nun ja, gegen das reine Mitführen werden sie nichts sagen, denke ich. Dann dürfte ja niemand beim Autofahren eine Armbanduhr tragen. Und ob du mit der Watch beim Fahren telefoniert hast, können sie schlecht beweisen.
 

Joh1

Golden Noble
Registriert
01.04.14
Beiträge
15.094
Und mal abgesehen von den technischen Möglichkeiten, wie sieht es eigentlich mit den rechtlichen Konsequenzen aus? Darf man mit einer Watch im fahrenden Auto bzw. bei laufendem Motor telefonieren oder gibt es da ein Bußgeld, wie beim Telefonieren mit dem Smartphone?
Ich fürchte du darfst damit nicht telefonieren.


Für diese Geräte gilt das Handyverbot – Beispiele
Das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen:

Es gilt daher auch für Smartphones, aber auch alle anderen Handys, Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, Smartwatches, Notebooks, Laptops, Diktier- und Navigationsgeräte, Fernseher, iPods und Abspielgeräte mit Videofunktion und Videobrillen (Virtual-Reality-Brille oder Google-Glass-Brille).

Die Aufzählung der Geräte im Gesetz ist aber nicht abschließend und soll nur verdeutlichen, was unter elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen, zu verstehen ist.
 
  • Like
Reaktionen: Mitglied 241048

ottomane

Golden Noble
Registriert
24.08.12
Beiträge
16.435
Aber wenn sie gekoppelt wäre, benutzt man die FSE des Autos, was dann ja völlig OK wäre. Und Anrufe macht man per Siri.
 
  • Like
Reaktionen: Mitglied 241048

Mitglied 241048

Gast
Korrekt, wenn sie gekoppelt wäre, sollte es generell kein Problem sein. Aber wenn sie es nicht ist, ggf. schon. Nur, das kann wohl kaum jemand nachweisen, weil man die Watch beim Telefonieren ja dann vermutlich auch mit dem Arm am Lenkrad bedienen würde. Man sollte jedoch vermeiden, zu lange auf das Display zu schauen.
 
  • Like
Reaktionen: Joh1