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Apple verliert Kartellrechtsstreit in Deutschland – Strengere Auflagen möglich

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Geschrieben von: Michael Reimann
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Apple hat eine wichtige kartellrechtliche Berufung in Deutschland verloren. Das Bundesgericht bestätigte eine Entscheidung des Bundeskartellamts, die den US-Konzern als „unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ einstuft. Dies könnte zu strengeren Regulierungsmaßnahmen führen.

Gericht bestätigt Einschätzung des Bundeskartellamts​


Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe stärkt die Position der deutschen Wettbewerbshüter. Das Bundeskartellamt hatte Apple bereits 2023 als marktbeherrschend eingestuft – eine Bewertung, gegen die das Unternehmen Einspruch eingelegt hatte.

Mit dem Urteil reiht sich Apple nun in eine Gruppe von Technologieunternehmen ein, die in Deutschland unter verstärkte regulatorische Kontrolle fallen. Dazu gehören bereits Alphabet (Google) und Meta (Facebook), die ebenfalls als marktübergreifend dominante Unternehmen eingestuft wurden.

Auswirkungen für Apple in Deutschland​

  • Apple könnte künftig stärkeren Auflagen und Restriktionen unterliegen.
  • Der App Store steht besonders im Fokus der Wettbewerbshüter.
  • Die Datenerhebung und Marktmacht von Apple könnten weiter untersucht und reguliert werden.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf Apples Datenpolitik im App Store. Regulierungsbehörden in Europa haben wiederholt Bedenken geäußert, dass Apple umfangreiche Nutzerdaten sammelt und damit möglicherweise den Wettbewerb einschränkt.

Keine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof​


Apples Anwälte hatten gefordert, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu bringen. Dies lehnte das deutsche Gericht jedoch ab. Damit bleibt das Urteil auf nationaler Ebene bestehen und könnte als Präzedenzfall für künftige Regulierungen dienen.

Die Entscheidung könnte nicht nur Apples App-Store-Geschäftsmodell, sondern auch andere digitale Plattformen des Unternehmens in Deutschland beeinflussen. Ob Apple auf regulatorische Maßnahmen reagieren wird, bleibt abzuwarten.

Via: Reuters
Titelbild: KI (Dall-e)

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voyager

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Btw, das ist das zweite BGH Urteil in diese Richtung. Es hat zuvor schon Amazon getroffen(2024).

Weitere Verfahren in die selbe Richtung gegen Alphabet, Meta wurden auch schon von den Firmen akzeptiert bevor es zum BGH ging. Microsoft läuft imho noch(da bin ich mir grad nicht sicher)