• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Welches Motiv unseres Fotowettbewerbes gefällt Euch in diesem Monat am Besten? Hier geht es lang zur Abstimmung --> Klick

Apple + Studentenrabatte

Patrick23

Golden Delicious
Registriert
25.06.10
Beiträge
9
Hi leute,

Ich bin mir zwar nicht zu 100 % sicher ob diese Frage hier nicht als "illegal" erachtet wird, aber ich riskiere es einfach.

Nachdem viele meiner Freunde studieren, die sich keine Apple Computer/Software anschaffen wollen, hätte ich theroethisch die Möglichkeit, über den vergünstigten Apple Uni-Shop Sachen zu kaufen (mit den Studiumbestätigungen meiner Freunde).

So jetzt die große Frage: Wenn einer meiner Freunde die Sachen unter seinen Namen kauft und mir die Hardware und Software gibt (z.B. mit Photoshop) bzw. sogar an meine Adresse liefern lasse und die Sachen dann auch unter meinem Namen registriere - wäre das Illegal? Thereothisch bekomm ich statt dem Studenten die Sachen - würde also für Apple keinen Unterschied machen. Hat jemand eine Ahnung wie das abläuft bzw. ob das so erlaubt ist?

LG!
Patrick
 

lessthanmore

deaktivierter Benutzer
Registriert
31.01.09
Beiträge
2.523
Warum sollte das nicht erlaubt sein?
Offiziell würde ich damit natürlich nicht bei Apple hausieren gehen, aber wenn dein Kollege das Ding bestellt und es zu dir schicken lässt ist es doch egal. Apple interessiert sich dafür im Endeffekt eigentlich nicht.
Dein Kollege loggt sich über seine Uni ein und bestellt das Ding.
Um sicher zu gehen kannst du doch den kompletten Kram über ihn laufen lassen. Also sowohl Liefer- als auch Rechnungsadresse.
 

Gandalf321

Kaiser Wilhelm
Registriert
05.08.09
Beiträge
172
wobei der Rabbat auch nicht wirklich groß ist. Waren das nicht nur 5%?

Je nachdem schlägst bei deinem Händler auch sowas raus.
Ich hab damals einfach ein wenig Zubehör dazu bekommen, die die 5% sicher überstiegen haben. Und ich hätte den Rabbat sogar bekommen.
 

implied

Melrose
Registriert
06.07.08
Beiträge
2.462
Achtung: keine Rechtsberatung, ist ja wohl klar

Kauf ich als Schüler ein Gerät, unterliegt es zuerst einem Lizenzrecht - ich muß es ja auch für die Möglichkeit von Garantieleistungen o.ä. Registrieren, und das geht eben nur mit gültigem Schüler-/Dozentenausweis.

Es tritt jedoch dann (irgendwann) der sog. Erschöpfungsgrundsatz ein. Gilt, so wie ich das sehe nicht nur für Patente, sondern ebenso für Hardware, OEM-und Schüler-Software. Habe aber keine Zeitschiene gefunden, wann für welche Produkte der Grundsatz eintritt und leider nur zu Software und nicht explizit Hardware - ich kann mir aber vorstellen, dass dieser Erschöpfungsgrundsatz auch bei Hardware gilt.

Meine Meinung:
Wenn ein Schüler ein Gerät kauft, und ein paar Monate später verkauft: unbedenklich
Wenn er es kauft, mit der Absicht es direkt weiterzugeben: bedenklich und wohl auch anfechtbar

ZITAT - Auszug von dieser Seite betreff Software:
Zunächst liegt das Verbreitungsrecht beim Hersteller. Die Einräumung dieses Rechts soll gewährleisten, dass der Urheber durch den Verkauf seines Produktes eine angemessene Gegenleistung für seine Wertschöpfung erhält. Wurde dieses Recht allerdings einmal ausgeübt, hat es sich erschöpft. Danach ist das betreffende Werkstück zur Weiterverbreitung frei. Und zwar explizit „ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts“, wie es im Leitsatz des BGH-Urteils vom 6. Juli 2000 heißt. Der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts gilt sowohl in Deutschland als auch auf dem gesamten Gebiet der europäischen Union und existiert in verwandter Weise ebenso in der Schweiz. Dabei erschöpft sich allerdings nicht das Recht zur Vermietung.
 

Patrick23

Golden Delicious
Registriert
25.06.10
Beiträge
9
ZITAT - Auszug von dieser Seite betreff Software:
Zunächst liegt das Verbreitungsrecht beim Hersteller. Die Einräumung dieses Rechts soll gewährleisten, dass der Urheber durch den Verkauf seines Produktes eine angemessene Gegenleistung für seine Wertschöpfung erhält. Wurde dieses Recht allerdings einmal ausgeübt, hat es sich erschöpft. Danach ist das betreffende Werkstück zur Weiterverbreitung frei. Und zwar explizit „ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts“, wie es im Leitsatz des BGH-Urteils vom 6. Juli 2000 heißt. Der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts gilt sowohl in Deutschland als auch auf dem gesamten Gebiet der europäischen Union und existiert in verwandter Weise ebenso in der Schweiz. Dabei erschöpft sich allerdings nicht das Recht zur Vermietung.

danke für deine Antwort :) Lt. diesem Zitat heißt es wäre kein Problem? Sehe ich das richtig?

LG
 

implied

Melrose
Registriert
06.07.08
Beiträge
2.462
Wie gesagt, wenn Du sicher sein willst, frage einen Anwalt Deines Vertrauens. Da kommst Du nicht drum herum.

Der Auszug betrifft in erster Linie Software. Den Erschöpfungsgrundsatz für Hardware, gebunden an Nutzungsbedingungen, habe ich nicht gefunden.

Meiner Ansicht nach wäre es eher unbedenklich, wenn ein Schüler ein Gerät kauft und nach "angemessener Nutzungsdauer" an Dich weiterverkauft. Dazu gehört Registrierung durch den Käufer, Verkauf, Umregistrierung.
So wie Du es beschreibst ist es in jedem Fall bedenklich.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Es handelt sich um einen stinknormalen Kaufvertrag nach §433 BGB. Im Gegensatz zu Software geht damit die Ware ins Eigentum des Kunden über. Dementsprechend kann er darüber frei verfügen.

Wenn er also 2 Sekunden später das Gerät verkaufen will, ist das kein Problem. Wäre ja noch schöner, wenn Apple bestimmen könnte, dass man einen Mac 5 Jahre lang nicht verkaufen könnte...

Anmerkung: Meine Meinung, keine Rechtsberatung
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Das ist beim Kauf relevant. Nach dem Kauf interessiert das m.W.n. nicht mehr die Bohne.
 

Patrick23

Golden Delicious
Registriert
25.06.10
Beiträge
9
hi leute,

Danke für die ganzen Antworten - für mich sieht das ganze mehr nach Grauzone aus - wie auch immer, ich werd den IMac normal kaufen weil bei soviel Geld der eine Hunderter auch schon egal ist :)
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
weil bei soviel Geld der eine Hunderter auch schon egal ist :)
Selbst beim "größten" iMac ist ein Hunderter 100/1999-1=5%! Das sind schon nicht mehr Peanuts.

Denk mal darüber nach: Meinst Du, Apple macht eine Wohnungsdurchsuchung und schaut, ob der iMac nicht verkauft wurde?