.... er hätte im Streitfall ziemliche Problem zu behaupten, meine Mail nie bekommen zu haben.
Es kann überhaupt keine LESE-Bestätigung geben, da das ein halbwegs intelligenter Akt des Benutzers ist, keine Funktion des Rechners.
Mööööp! Entschuldige - und das ist genau der Punkt, der eine Empfangs / Lesebestätigung völlig unnütz macht. So etwas gilt im Streitfall genau 0,00000000000000000% - nichts - nichts gar nichts.
Jetzt erkläre mir jemand den Nutzen? Dass es bei 10% von 100% Mails mal funktioniert? Super.
Dann zeig mir doch mal Urteile, wo eine Lesebestätigung eine rechtliche Relevanz hatte...
Klar ... wenn ich sonst noch Recherchen für Dich durchführen soll, sag einfach Bescheid.
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