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Apple - Gewährleistung und Garantie.

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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Tach,

wir haben in Rechtslehre derzeit ein sehr interessantes Thema: Die Gewährleistung.

Jetzt habe ich mich mal gefragt, wie es bei Apple aussieht. Apple gibt ja "offiziell" nur ein Jahr Herstellergarantie, allerdings werden gesetzlich zwei Jahre Gewährleistung gemäß §438 Abs. 1 Nr. 3 BGB bei beweglichen Sachen vorgeschrieben. Und gemäß §439 BGB kann man bei einem Sachmangel Nacherfüllung verlangen.

Theoretisch kann man also seinen Mac / iPod / sein iPhone nach der einjährigen Herstellergarantie immer noch reparieren lassen, da ja zwei Jahre Gewährleistung (nach dem obigen Paragraphen) GESETZLICH vorgeschrieben sind. Natürlich nur wenn ein nicht selbstverschuldeter Sachmangel vorliegt.

Wie sieht das eigentlich aus? Kann mir dazu jemand was sagen? :)

mfG,
Patrick

PS: Habe vergessen meine Rechtslehre-Lehrerin diesbezüglich zu fragen und ich sehe sie die nächsten vier Wochen nicht, deshalb stelle ich hier die Frage.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Du musst Apple beweisen das der Fehler/Mangel von ihnen verursacht wurde. Z.B. durch den Nachweiß das es sehr viele andere mit dem selben Problem gibt.
 

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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Aber wenn, sagen wir mal, dass ein iMac nach 1 1/2 Jahren auf einmal nicht mehr funktioniert, und er wurde ordnungsgemäß verwendet, keine Überlastung, gar nichts - kann ich dann den iMac auf Gewährleistung ersetzen lassen?
 

chironex

Dithmarscher Paradiesapfel
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http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Beweislast

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

In der Praxis bedeutet das meist:
Man muss auf die Kulanz des Haendlers hoffen, denn diesem muesste man ja beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf schon bestanden hat...und das ist nur mit einem teuren Gutachten zu belegen.
 

Schomo

Zehendlieber
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Apples Garantieleistungen sind eine Frechheit die die Händler belastet. Wenn ich mir andere Hersteller ansehe Bsp. Samsung, BenQ... 3 Jahre Vor-Ort-Service. Das 1 Jahr von Apple ist einfach nur Rotzfrech.

Gruß Schomo
 
Zuletzt bearbeitet:

chironex

Dithmarscher Paradiesapfel
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Aber wenn, sagen wir mal, dass ein iMac nach 1 1/2 Jahren auf einmal nicht mehr funktioniert, und er wurde ordnungsgemäß verwendet, keine Überlastung, gar nichts - kann ich dann den iMac auf Gewährleistung ersetzen lassen?

Bei einem teuren Geraet schlage ich eine erweitere Garantie vor, die, wenn das Geraet defekt ist, sich in jedem Fall rechnet!
Bei meinem MBP war jetzt nach der Garantie der Brenner defekt. Lt. Werkstatt haette mich das (ohne erweitere Garantie) stolze EUR 400,- gekostet. Die Garantie hat mich beim Haendler "nur" EUR 213,- gekostet...und ich habe noch ca. 1,5 Jahre Restgarantie und denke, dass noch weitere Defekte folgen werden.
Bisherige Schaeden (innerhalb der Garantie) waren:
Pixelfehler (LED) - Display getausch, Akku defekt (Zellen nach 11 Monaten ausgefallen) - Akku getauscht.
 

chironex

Dithmarscher Paradiesapfel
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Apples Garantieleistungen sind eine Frechheit die die Händler belastet. Wenn ich mich mir andere Hersteller ansehe Bsp. Samsung, BenQ... 3 Jahre Vor-Ort-Service. Das 1 Jahr von Apple ist einfach nur Rotzfrech.

Gruß Schomo

Dell reiht sich auch in die Riege der "wir geben nur 1 Jahr Garantie" ein.
 

Jamsven

London Pepping
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Bei einem teuren Geraet schlage ich eine erweitere Garantie vor, die, wenn das Geraet defekt ist, sich in jedem Fall rechnet!
Bei meinem MBP war jetzt nach der Garantie der Brenner defekt. Lt. Werkstatt haette mich das (ohne erweitere Garantie) stolze EUR 400,- gekostet. Die Garantie hat mich beim Haendler "nur" EUR 213,- gekostet...und ich habe noch ca. 1,5 Jahre Restgarantie und denke, dass noch weitere Defekte folgen werden.
Bisherige Schaeden (innerhalb der Garantie) waren:
Pixelfehler (LED) - Display getausch, Akku defekt (Zellen nach 11 Monaten ausgefallen) - Akku getauscht.

Das Laufwerk bei den alten MBPs kostet 200$.
Der Akku defekt läuft unter der Gewährleistung.
Die Garantie lohnt sich schon alleine wegen der GeForce.
 

chironex

Dithmarscher Paradiesapfel
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Das Laufwerk bei den alten MBPs kostet 200$.

Lt. Werkstatt beim MBP (2007) EUR 260,- + Einbaukosten = EUR 400,- (Gesamt)
Das Laufwerk liefert nur ein Hersteller und es gibt auch keine Moeglichkeit eine Alternative zu verbauen, da diese nicht passen.
 

Reflashed

Uelzener Rambour
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Ich erinnere mich an eine schöne Episode mit Sony und Gewährleistung. Reihenweise sind bei Laptops die RAM-Bänke nach einem bis zwei Jahren verreckt. Sonys Statement: "keine Garantie, 800,- € bitte..!" 1000de Leute mit dem gleichen Problem, aber Sony bestreitet Konstruktionsfehler. Erst als sich eine Zeitschrift einmischte lenkte Sony ein: "O.K., scheint doch kein Einzelfall zu sein. Wir sind so kulant und reparieren die Dinger für NUR 120,- € " und sie kamen damit durch.
Soviel zum Thema 2 Jahre Gewährleistung, verlasst euch nicht darauf.
Dummerweise war der Fehler nach der Reparatur nicht wirklich behoben. Nach 14 Monaten ist mein Laptop wieder mit dem gleichen Fehler ausgefallen ... ich sag nur: Tschau Sony, hallo Apple ... hoffentlich seit ihr besser"
 

chironex

Dithmarscher Paradiesapfel
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Wrandy

Jerseymac
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Also nun mal hübsch langsam und eins nach dem anderesn.
Apple fungiert grundsätzlich erstmal als Hersteller und als dieser ist er zu gar keiner Garantie verpflichtet, sondern der Händler ist verpflichtet 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Diese beiden Begrifflichkeiten bitter auseinander halten. Niemand ist zu einer Garantie verpflichtet, zur Gewährleistung aber schon. Diese ist auch auf 2 Jahre festgesetzt. Problem an der Sache ist, dass sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt, das heißt in den ersten 6 Monaten muss dir als Kunde nachgewiesen werden, dass du als Kunde den Schaden verursacht hast, damit keine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann. Nach diesen 6 Monaten ist es genau umgekehrt. Du als Kunde musst beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag, was natürlich äußerst schwer ist, aber man beruft sich hiebei dann häufig auf so genannte verdeckte Mängel. Wie es ausgehen würde, wenn beide Seiten es drauf ankommen lassen, sprich vor Gericht bei einem solchen Fall kann ich dir auch nicht sagen. Wenn Apple natürlich als Händler fungiert, im Online Store beispielsweise, hast du genauso 24 Monate Gewährleistung, auch wenn es Apple nicht wahrhaben will. Aber wie gesagt, wenn die dann ein Schaden nicht reparieren wollen, müsstest du wohl den Rechtsweg gehen, was aber unheimlich schwer ist, da du ja Apple dann nachweisen musst, dass der Fehler schon vorlag (nach den 6 Monaten). Du bist also in der Aktionspflicht.

Die meisten Händler machen eine Reparatur aber eigentlich trotzdem aus Kulanz und zur Kundenbindung, da es ja schon ärgerlich genug ist, wenn das Gerät kaputt geht innerhalb von 2 Jahren.

Aber Apple kann sich das wahrscheinlich leisten.