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App in den Apple-Store hochladen

Vartos82

Erdapfel
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Servus Leute,

ich hätte eine Frage bezüglich des Hochladen einer App in den Apple Store. Ich bin selber nur Laie und lasse die
App im Ausland entwickeln, daher wende ich mich angesichts meiner Fragen an ein deutsches Forum.

Bei der App handelt es sich um eine Art Social Media App.

1. Braucht man für das Hochladen einer App als Privatperson irgendeine Versicherung? Hierbei denke ich an etwaige
Urheberrechtsverletzungen etc. die durch User entstehen könnten?
2. Ist es in Deutschland erlaubt, AGB`s und Nutzerbedingungen in Englisch anzugeben?

Leider kenne ich mich nicht so gut aus, daher würde mich über jede Hilfestellung freuen.

Lg

Vartas82
 

Fedelix

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2. Ist es in Deutschland erlaubt, AGB`s und Nutzerbedingungen in Englisch anzugeben?

Leider kenne ich mich nicht so gut aus, daher würde mich über jede Hilfestellung freuen.

Lg

Vartas82

Die Dinge lassen sich ja recherchieren.

Wenn sich deine App auch an den deutschsprachigen Markt richtet, dann sollten die AGBs (ohne Deppenapostroph) sowie die Nutzungsbedingungen auf deutsch sein. Ist deine App auf deutsch lokalisiert, dann müssen alle Bedingungen für die Nutzer der App verständlich sein.
 

Vartos82

Erdapfel
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Ich hatte recherchiert leider aber nichts gefunden. Danke für die Auskunft. Weisst du zufällig wie es mit einer Absicherung aussieht bevor man etwas hochlädt?
 

Fedelix

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Nee sorry keine Ahnung, aber vielleicht weiß das ja jemand Anderes hier!
 

appahappa

Ingrid Marie
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Solche Fragen sollst du schon von einem Anwalt klären lassen.
 

Tobias Scholze

Apfeltalk Entwicker
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Hierfür ist es wichtig zu wissen was die App macht. Sobald personenbezogene Daten involviert sind oder eine Monetarisierung Erfolgt ist hier ein Anwalt sehr stark anzuraten. Ansonsten kann man sich schnell in die Brennnesseln setzen. Dies gilt auch für die Erstellung des Impressums, der Ausweisung von verwendeten Drittservice, etc.

Apple selbst prüft dies in den wenigstens Fällen ab, Abmahnanwälte hingegen schon.

Grüße, Tobi

PS: Bitte beachte, dass wir hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können, dürfen und wollen.
 

nomos

Borowinka
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Da hier nur die AGB eines einzelnen Unternehmens berücksichtigt werden müssen und nicht von mehreren, bleibe ich, nebst dem Duden und auch deines verlinkten Artikels, bei AGB ohne s.
 

Fedelix

deaktivierter Benutzer
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Dann hast du die zweite Frage ungenau gelesen, da geht es grammatikalisch um AGBs und nicht um eine AGB eines Unternehmens. Er fragt generell, ob AGBs (Mehrzahl der Abkürzung AGB) Englisch sein dürfen. Dass nur die AGB eines Unternehmens theoretisch berücksichtigt werden müsste, spielt sprachlich übehaupt keine Rolle.

Das habe ich schon erklärt, es steht in den Links, der Thread wurde in die Tonne verschoben, also kein Grund, das nochmal aufzurollen.