Mensch, seno, was Du schon alles so weißt. Das weiß ja niemand sonst. Was ich hingegen weiß, ist, dass es maximal iLife 09 sein wird und nicht iLive.
Mensch, seno, was Du schon alles so weißt. Das weiß ja niemand sonst. Was ich hingegen weiß, ist, dass es maximal iLife 09 sein wird und nicht iLive.
Nur so nebenbei: Apostrophitis? (im Bezug auf den Titel)
Nein, schlecht sieht es nur aus, wenn es falsch ist. Das Problem ist, dass wir von falschem Deutsch dermaßen umringt sind, dass es uns komisch vorkommt, wenn es mal korrekt ist.
Du hast einen "accent grave" verwendet, statt eines Apostrophs. Das macht das ganze nur noch schlimmer.
Schon schlimm, dass heutzutage Dummheit* dermaßen verteidigt wird. Früher kam man noch ins Fernsehen, weil man etwas konnte. Heute muss man nur möglichst bekloppt sein...Schlimm sind Menschen, die sich in ihrem Leben an Dingen aufhalten, die keine Sau interessieren ...
Quizfrage: Wer entdeckt alle Rechtschreibfehler in diesem Beitrag?
Uiuiui! Dann hol´ ich mich jetzt mal ein Fleißkärtchen ab und tu es mir an die Wand hängenLieber Bananenbieger, Gratulation! In Deinem Beitrag konnte ich keinen Rechtschreibfehler feststellen! Weiter so. :-D
Uiuiui! Dann hol´ ich mich jetzt mal ein Fleißkärtchen ab und tu es mir an die Wand hängen
Ilive 09 ist ja nun schon ne weile draußen. Warum werden die neuen Macbooks denn immer noch mit ilive08 ausgeliefert?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.