Okay ich habe die Frage nur nicht ganz zu ende gelesen und drauf los geschriebenBeiträge werden nicht gelöscht, @Joh1. Zumindest nicht, wenn nichts Anstößiges aus ihnen hervorgeht.![]()
Gut dann nochmal:Er wollte es zwar nicht, aber er sollte es. Das ist die Lösung.
Du könntest die beiden Stücke mit Audacity zusammenfügen und als neuen Song abspeichern.ch möchte gerne bei der Zufallswiedergabe haben, das die beiden Stücke die zusammengehören auch dann hintereinander abgespielt werden. Funktioniert das? wenn ja, wie?
Genau mit der App ist es sehr einfach.....da bin ich nochmal
habe die 3 Programme ausprobiert. Für mich am einfachsten war das App "Audiobookbinder" Beide Lieder eingefügt. Umgewandelt. Und dann hinterher nur Hörbuch gegen Music getauscht.
Wondershare ist auf Deutsch, da brauche ich aber eine Einweisung, so auf Anhieb funzte das bei mir nicht, vllt liegt das aber auch an meinem AlterAuf dem ersten Blick ist Audacity gleich wie Wondershare aber auf Englisch.
Vielen Dank euch Dreien für die Hilfe.
Maat et Joot
Bess demnähx
Michael
Genau mit der App ist es sehr einfach.
Man kann sogar beim erstellen einfach schon beim Titel die Datei Endung ändern von .m4b einfach auf .m4a dann kommt direkt aus dem Programm eine Musik Datei raus.
Anhang anzeigen 131171
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.