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0% finanzierung und sonderraten?

  • Ersteller mandari
  • Erstellt am

mandari

Gast
hallo,

weiß jemand ob ich den 0% finanzierungsvertrag bei apple auch mit sonderraten tilgen kann ohne rechtliche konsequenzen?

habe ein macbook pro erstanden, welches ich allerdings nicht haben möchte. die bank killt den vertrag allerdings nur mit soner aufrechnung der tage, die der laptop benutzt wurde.

da das in meinen augen totaler schwachsinn ist (das gerät wurde ausgepackt und drei tage genutzt, meiste zeit davon im standby), würde ich gerne bar zahlen und das gerät seinem angemessenem wert entsprechend verkaufen.

nur ist in dem vertrag keine klausel über sonderraten zu finden und bei apple leider auch nicht.

ich kann das gerät nicht verkaufen, solange es nicht mein eigentum ist, das ist mein problem. deshalb würd ich gern z.b. statt ner 250.- € rate eben halt entweder gleich alles oder wenigstens nen großteil des offenen betrages zahlen.

normalerweise stellt dies in anderen läden eigentlich kein problem dar, auch nicht bei 0% finanzierung.

wäre toll wenn sich jemand auskennt oder vielleicht sowas selbst erlebt hat und mir helfen könnte.

danke erstmal und grüzzli: mandario_O
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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Kannst du schon, du bist Besitzer. Besitz und Eigentum sind in Deutschland getrennt. Wird nur dann zum Problem wenn es zu Problemen mit dem Eigentümern kommt.
Am besten ist es aber den Anwalt deines Vertrauens zu fragen was geht oder die Rechtshilfe deiner Rechtsschutzversicherung. Die können dir das dann auch Rechtsverbindlich sagen, hier wird das keiner tun.

Ansonsten, hast du schon mal bei Apple gefragt? Zeigten sich mir gegenüber jedenfalls immer Recht freundlich und gewillt Kundenzufriedenheit her zu stellen.
 

mandari

Gast
wieso?

was denn so schlimm an der frage? ich habe einen fehlkauf gemacht und will mich nicht auf dünnem eis bewegen. sowas sollte doch rechtlich geregelt sein.

also sorry, ich hab mich wegen dieser frage hier angemeldet. wozu gibt es denn foren?

ich bin sprachlos
 

Walli

Blutapfel
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Das Problem ist nicht, dass Dir keiner helfen will, sondern dass rechtliche Beratungen in Foren nicht gerne gesehen werden, da die Betreiber dafür mit Abmahnungen rechnen müssen. Inwiefern man hier von einer Rechtsberatung ausgehen kann sei mal dahingestellt. Wenn man aber von einem hypothetischen Fall (Fallbeispiel) ausgeht und diesen diskutiert ist die Sache, soweit ich weiß, in Ordnung. Inwiefern und ob sich das mit dem kommenden Rechtsdienstleistungsgesetz ändert weiß ich nicht.

siehe auch:
http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/BJNR014789935.html
 
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Reaktionen: Nathea

dikonas

Bismarckapfel
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Wo ist denn Dein Problem?

Ashura hat Dir doch eine Einschätzung Deiner Problematik geliefert, ferner doch denn Rat gegeben Dich rechtlich rückzuversichern.
Eben weil niemand Dir hier eine verbindliche Ausage geben wird, um sich nicht selbst "auf dünnes Eis" zu begeben. Weiter ist eine rechtliche Beratung in Foren nicht erlaubt, folglich 'gibt es Foren nicht deshalb', und eine rechtlich einwandfreie Regelung hier von den Benutzern zu erwarten nicht angemessen.

Also prüfe doch Ashuras Einschätzung auf die Konsistenz und höre auf den Rat einfach bei Apple anzurufen und von denen helfen zu lassen. Wenn man den Leuten höflich begegnet sind sie meist auch gewillt Dir zu helfen.

In diesem Sinne,
nicht sprachlos, aber erstaunt ob Deiner Reaktion ...
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
Registriert
08.08.07
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Der Link ist verdammt gut. Hm war zentrale Verbraucherberatung nicht auch Körperschaft des öffentlichen Rechts? Wäre dann auch noch ne Adresse.

Ich kann ihn aber verstehen, egal was es ist, die Leute kommen einem gleich mit Gesetze und Verfügung etc., du darfst dieses und jenes nicht. Hatte ich die Woche leider auch schon, als ich meine HV fragte was mer tun können das meine Suzi nicht so viele Radler behindert.
Ich sehs also nicht so eng;)

Erster Schritt wäre meiner Meinung nach wirklich Apfel anrufen, vielleicht kannst du es ihnen auch wieder zurück geben, dann brauchst du dich um Weiterverkauf nicht mehr zu kümmern und auch das mit den Raten dürfte sich leichter lösen lassen.
Wenn da wirklich nichts gehen sollte, würde ich mich beraten lassen. Weniger wegen Apple als Con, sondern weil Banken viel ekliger auf alles reagieren. Vor allem wenn es ihnen ihr Geschäft vermiest:)

Viel Erfolg jedenfalls.
 

mandari

Gast
oh, sorry,

dass das nicht erlaubt ist in foren wusst ich nicht. hab mich heut zum ersten mal in einem forum angemeldet. sorry.

jedenfalls danke für eure hilfe......;)
 

Soleikagod

Gast
Hast du das ganze im Internet gekauft ???

Dann hast du generell 2 Wochen laut fernabsatzgesetzt ein Rückgaberecht !
Das Gilt auch für Onlinekredite wenn ich mich recht errinere !
 

mandari

Gast
nööö,

leider net. habs in kiel beim apple fachhändler gekauft. direkt im laden....:-[
 

floorjiann

Strauwalds neue Goldparmäne
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In der Regel wird ein Rechner nicht zurückgenommen, wenn er schon mal lief.
 

zaphodbeeblebro

Herrenhut
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und wenn es dann noch kein online kauf war, muss der händler dir kein 14 tage widerrufsrecht geben...
 

Bissy

Raisin Rouge
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Naja, auch für ein Notebook gilt immer noch ein Rückgaberecht.
Ich kann mir eigentlich gar nicht vorstellen, dass etwas gegen Sondertilgungen sprechen würde. Es ist ja so: Wenn du normalerweise etwas finanzierst, macht die Bank damit natürlich etwas Gewinn durch den Zins. Hierbei ist es dann immer etwas problematisch mit Sondertilgungszahlungen.
Da aber sowieso 0% Zins anfallen, und somit kein Gewinn durch Kreditgeschäfte existiert, dürfte dem nichts im Wege stehen. Vielleicht nochmal direkt den Händler kontaktieren, der muss ja einen Ausweg kennen.
 

jowokeller

Antonowka
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Wieso sollte er denn ein Rückgaberecht haben, wenn man bei einem offline Händler etwas kauft dann kauft man es eben und hat nicht die Möglichkeiten wie beim Fernabsatzgesetz incl 14 Tage Rückgaberecht, in manchen Fällen gibt es sicher kulante Läden die eventuell manche Sachen trotzdem zurücknehmen.

Gruß
Jowokeller
 

MacErwin72

Boskoop
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Hi, mal ne Frage:

Ich habe am Freitag mir einen Imac per Finanzierung in einen Shop in der Stadt gekauft, möchte den Vertrag aufgrund des Updates vom Montag widerrufen.

Das schreiben ist schon unterwegs zur Bank. Laut Vertrag habe ich 14 Rücktrittsrecht.

Mein Händler meinte "wir müssen uns da noch einigen"??? Was kann der meinen? Will der Geld von mir weil ich den Imac 4 Tage benutzt habe?

Gruß.
 

Phate

Celler Dickstiel
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Dies ist keine Rechtsberatung - aber ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Schau Dir mal die §§ 491, 495, 355, 358 BGB an.
Dort kannst Du lesen, dass Dir bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB zusteht.
Ist der Darlehensvertrag widerrufen kommt § 358 II BGB ins Spiel.
Zitat § 358 II BGB:
Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.

Aber, nach § 357 BGB hat der Verbraucher ... Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten ... Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
 

MacErwin72

Boskoop
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o.k., das hab ich soweit verstanden, steht auch genauso im Kleingedruckten meines Vertrages.

Nur was ist da üblich zu bezahlen? Nach was wird abgerechnet? Stunden, Tage, Wochen? 5€ pro Tag würde ich noch o.k. finden. Das wäre für mich schon sehr interessant zu wissen, ich will ja nicht über den Tisch gezogen werden.

Was passiert eigentlich mit Computern die im Online Handel oder im Shop zurückgegeben werden? Festplatte formatiert und weiter verkauft?

Danke.
 

Phate

Celler Dickstiel
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Bei Apple landen zurückgeschickte Geräte im "Refurb-Store". Was lokale Händler damit machen, ist schwer zu sagen. Ich vermute mal formatieren und als neu verkaufen.
Ich an Deiner Stelle würde selbst formatieren und OS X soweit installieren bis der Benutzer angelegt wird, dann ist das System wie neu. Denn schließlich hast Du doch auch nur das Notebook geprüft, oder?
Ich würde erstmal versuchen um den Wertersatz ganz herum zu kommen, oder hast Du die Verpackung wild aufgerissen?
 

MacErwin72

Boskoop
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Ne, die Verpackung sieht aus wie neu, alles noch da, auch die Schutzfolien.

Das mit den formatieren ist ne gute Idee, hab ich zwar noch nie bei einen Mac gemacht, werd es morgen probieren.

Natürlich habe ich den Imac nur "probiert".

Welcher Betrag pro Tag wird denn ansonsten auf mich zukommen??