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Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die unter anderem die Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort und VG-Bild-Kunst vereint, verlangt von Herstellern eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von bis zu 36 Euro für jedes in Deutschland verkaufte Mobiltelefon, berichtet Spiegel Online. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf rund 700 Millionen Euro pro Jahr. Die ZPÜ hat sich dazu nun in einem Schreiben direkt an die Chefetagen von Apple, Microsoft, Google, Samsung, Sony und weiteren Technologiekonzernen gewandt und fordert eine rückwirkende Vergütung ab 1. Januar 2011. Sollte es zu keinen gemeinsamen Gesprächen kommen, droht man mit einer Klage.[prbreak][/prbreak]
Foto von drew_dslr (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten
Die ZPÜ fordert für Smartphones mit Touch-Screen und mindestens 8 Gigabyte Speicherplatz – worunter auch alle derzeit verkauften iPhones fallen würden – eine Abgabe von 36 Euro pro Gerät und für Mobiltelefone mit Touchscreen und weniger als 8 Gigabyte Speicherplatz 16 Euro. Für Telefone ohne Touchscreen möchte die ZPÜ eine Abgabe in Höhe von 12 Euro. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisiert die Forderung der ZPÜ. Die Verwertungsgesellschaften würden insgesamt rund 700 Millionen Euro pro Jahr von den Herstellern fordern, Urheberrechtsabgaben seien in der digitalen Welt im Angesicht von Streaming-Plattformen aber generell „ein Anachronismus“.
Apple, Nokia, HTC und weitere Hersteller waren bereits mit dem Tarif, der für den Zeitraum vor 1. Januar 2011 gilt, nicht einverstanden. Dort waren die geforderten Abgaben mit 4 Euro für Mobiltelefone ohne Touch-Screen und 11 Euro für Mobiltelefone mit Touch-Screen jedoch noch weitaus geringer. Es wird daher angenommen, dass alle Verfahren vor dem Bundesgericht landen werden und es noch Jahre dauern könnte, bis es zu einer Entscheidung kommt. Über die Höhe der Abgabe für Tablets verhandelt die ZPÜ übrigens zur Zeit unter anderem mit der BITKOM.
Ihren Ursprung haben die Urheberrechtsabgaben, die unter anderem für Bild- und Tonträger wie Kassetten, CD- und DVD-Rohlinge aber auch für Geräte wie Kopierer, Scanner, Drucker oder Festplatten verrechnet wird, in den 60er-Jahren. Hersteller – bzw. im Endeffekt die Konsumenten – zahlen die Abgabe an die Verwertungsgesellschaften als Vergütung für die Möglichkeit zum Anlegen von legalen Privatkopien von etwa Fernseh- oder Radiosendungen. Die Abgabe wird schließlich unter den Urhebern aufgeteilt.
Via Spiegel Online
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Die ZPÜ fordert für Smartphones mit Touch-Screen und mindestens 8 Gigabyte Speicherplatz – worunter auch alle derzeit verkauften iPhones fallen würden – eine Abgabe von 36 Euro pro Gerät und für Mobiltelefone mit Touchscreen und weniger als 8 Gigabyte Speicherplatz 16 Euro. Für Telefone ohne Touchscreen möchte die ZPÜ eine Abgabe in Höhe von 12 Euro. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisiert die Forderung der ZPÜ. Die Verwertungsgesellschaften würden insgesamt rund 700 Millionen Euro pro Jahr von den Herstellern fordern, Urheberrechtsabgaben seien in der digitalen Welt im Angesicht von Streaming-Plattformen aber generell „ein Anachronismus“.
Apple, Nokia, HTC und weitere Hersteller waren bereits mit dem Tarif, der für den Zeitraum vor 1. Januar 2011 gilt, nicht einverstanden. Dort waren die geforderten Abgaben mit 4 Euro für Mobiltelefone ohne Touch-Screen und 11 Euro für Mobiltelefone mit Touch-Screen jedoch noch weitaus geringer. Es wird daher angenommen, dass alle Verfahren vor dem Bundesgericht landen werden und es noch Jahre dauern könnte, bis es zu einer Entscheidung kommt. Über die Höhe der Abgabe für Tablets verhandelt die ZPÜ übrigens zur Zeit unter anderem mit der BITKOM.
Ihren Ursprung haben die Urheberrechtsabgaben, die unter anderem für Bild- und Tonträger wie Kassetten, CD- und DVD-Rohlinge aber auch für Geräte wie Kopierer, Scanner, Drucker oder Festplatten verrechnet wird, in den 60er-Jahren. Hersteller – bzw. im Endeffekt die Konsumenten – zahlen die Abgabe an die Verwertungsgesellschaften als Vergütung für die Möglichkeit zum Anlegen von legalen Privatkopien von etwa Fernseh- oder Radiosendungen. Die Abgabe wird schließlich unter den Urhebern aufgeteilt.
Via Spiegel Online