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Hallo,
weil die Frage bei mir aufkam und ich den Eindruck hatte, dass die Beantwortung durchaus auch globales Inteesse aufwirft, habe ich eine Tabelle mit den Leistungen der beiden für das iPhone 5S möglichen Optionen erstellt. Der AppleCare Protection Plan für das iPhone ist bei Apple selbst nicht mehr erhältlich, wohl aber im Internet.
(Datengrundlage: die jeweiligen Produkthandbücher:
http://images.apple.com/legal/sales-support/applecare/docs/appiphonegermany.pdf
http://images.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus/docs/applecareplus_de_tc.pdf)
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es durchaus noch Fragen gibt. So z.B. ist der AppleCare+ ja auch deswegen entstanden, weil Apple von verschiedenen Verbraucherschutzinstitutionen innerhalb der EU attackiert worden ist, die ACPP zu verkaufen und dabei den Eindruck zu erwecken, dass die ACPP notwendig seien, um Gewährleistung einfordern zu können und Apple sich somit über geltendes Recht (zwei Jahre Gewährleistung) hinwegsetzen würde. Die Fragen, die sich mir stellen: In den deutschen Versicherungsbedingungen zum AC+ ist die Garantie zu Hardwareschäden durch Design-, Material- und Herstellungsfehler _explizit_ ausgenommen (vgl. die US-Bedingungen, in der es explizit inkludiert ist). Ist das so zu lesen, dass Apple kulant innerhalb von zwei Jahren (der üblichen deutschen Gewährleistungsfrist) dieselben Leistungen erbringt, wie vorher nur mit dem ACPP (kostenfrei?)? Oder hat man hier dieselben Scherereien wie bei anderen Händlern nach 6 Monaten zu fürchten (normalerweise gilt für 6 Monate nach Kauf eine Beweislastumkehr, anschließend besteht die Gewährleistung zwar theoretisch weiter, aber ohne Beweis eines bereits bei Kauf vorhandenen Fehlers ist nach Ablauf von 6 Monaten keine Gewährleistung einforderbar)? (Apple war schon immer recht "leidenschaftslos" bei der Eindeutschung juristischer Texte und war dann eher kulant, sodass ersteres durchaus sein könnte, dagegen spricht der Aufwand, den Hardwaresupport explizit auszuschließen, was wohl bedeuten würde, dass der Textersteller das Problem mal nun überhaupt nicht verstanden hat oder dass hier eine fette Falle lauert). Vgl. http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/.
Ich werde noch kurz die c't anschreiben, ob die was wissen und/oder mal nachhaken wollen und dann ggfls. den AC+ zurückgeben und zurück zum ACPP.
weil die Frage bei mir aufkam und ich den Eindruck hatte, dass die Beantwortung durchaus auch globales Inteesse aufwirft, habe ich eine Tabelle mit den Leistungen der beiden für das iPhone 5S möglichen Optionen erstellt. Der AppleCare Protection Plan für das iPhone ist bei Apple selbst nicht mehr erhältlich, wohl aber im Internet.
AppleCare+ | AppleCare Protection Plan | |
telefonischer Support für insgesamt 2 Jahre | * | * |
Hardwaresupport (Schäden für Design-, Material- und Herstellungsfehler) für 1 weiteres Jahr, insgesamt 2 Jahre | - | * |
Batteriekapazität <50% Ersatz oder Austausch der Batterie | * | * |
bis zu zwei - auch selbst verschuldete - Versicherungsfälle, Betrug ausgenommen | * | - |
Selbstbehalt bei/je Versicherungsfall | * | - |
Internationaler Support | * | |
abschließbar innerhalb | der ersten 30 Tage nach Kauf | eines Jahres nach Kauf, solange die Hardwaregarantie noch läuft |
Preis | 99 Euro | ca. 70 Euro |
http://images.apple.com/legal/sales-support/applecare/docs/appiphonegermany.pdf
http://images.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus/docs/applecareplus_de_tc.pdf)
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es durchaus noch Fragen gibt. So z.B. ist der AppleCare+ ja auch deswegen entstanden, weil Apple von verschiedenen Verbraucherschutzinstitutionen innerhalb der EU attackiert worden ist, die ACPP zu verkaufen und dabei den Eindruck zu erwecken, dass die ACPP notwendig seien, um Gewährleistung einfordern zu können und Apple sich somit über geltendes Recht (zwei Jahre Gewährleistung) hinwegsetzen würde. Die Fragen, die sich mir stellen: In den deutschen Versicherungsbedingungen zum AC+ ist die Garantie zu Hardwareschäden durch Design-, Material- und Herstellungsfehler _explizit_ ausgenommen (vgl. die US-Bedingungen, in der es explizit inkludiert ist). Ist das so zu lesen, dass Apple kulant innerhalb von zwei Jahren (der üblichen deutschen Gewährleistungsfrist) dieselben Leistungen erbringt, wie vorher nur mit dem ACPP (kostenfrei?)? Oder hat man hier dieselben Scherereien wie bei anderen Händlern nach 6 Monaten zu fürchten (normalerweise gilt für 6 Monate nach Kauf eine Beweislastumkehr, anschließend besteht die Gewährleistung zwar theoretisch weiter, aber ohne Beweis eines bereits bei Kauf vorhandenen Fehlers ist nach Ablauf von 6 Monaten keine Gewährleistung einforderbar)? (Apple war schon immer recht "leidenschaftslos" bei der Eindeutschung juristischer Texte und war dann eher kulant, sodass ersteres durchaus sein könnte, dagegen spricht der Aufwand, den Hardwaresupport explizit auszuschließen, was wohl bedeuten würde, dass der Textersteller das Problem mal nun überhaupt nicht verstanden hat oder dass hier eine fette Falle lauert). Vgl. http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/.
Ich werde noch kurz die c't anschreiben, ob die was wissen und/oder mal nachhaken wollen und dann ggfls. den AC+ zurückgeben und zurück zum ACPP.
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