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Da es hier schon x-mal angesprochen wurde und doch immer wieder falsch interpretiert wird, möchte ich euch ein wenig Aufklärung bei den Begriffen Gewährleistung und Garantie geben.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Um im Falle eines Problems mit dem gekauften Produkt einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, gilt folgendes:
Tritt ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum auf so wird unterstellt, dass dieser Fehler von Anfang an vorlag und der Verkäufer muß beweisen, dass dem nicht so ist. Nach den 6 Monaten für die restlichen 1,5 Jahre (18 Monate) muss der der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag, um seinen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können.
Davon völlig zu trennen ist die sog Garantie, wie sie zB von der Firma Apple für 1 Jahr ab Kaufdatum gegeben wird. Diese (Hersteller-)Garantie existiert neben der Gewährleistung. Innerhalb, um beim Beispiel Apple zu bleiben, diesen 1 Jahres repariert Apple jeglichen Fehler, der bei einem Apple-Produkt auftritt, es sei denn, es handelt sich um normalen Verschleiß oder Fremdeinwirkung. Als Konsequenz ist man also 6 weitere Monate besser gestellt, als die normale Gewährleistung.
Zur Erinnerung: bei normaler Gewährleistung muss der Käufer nach Ablauf von 6 Monaten beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag. Bei Apples 1 JahresGARANTIE hat man sogar 1 Jahr sorgenfreises Arbeiten, ohne in Bweisnöte zu geraten, im Falle eines Falles.
Bei anderen Herstellern ist eine solche (Hersteller-)Garantie auch schon mal 5 Jahre (bspw. QUATO-Monitore).
Also noch mal zusammenfassend:
Nach dem Gesetz hat der Käufer 2 Jahre Gewährleistung, was ungleich einer Garantie ist. Die Aussage: "Wieso, ich habe doch zwei Jahre Garantie!?" ist also schlichtweg falsch, es sei denn der Verkäufer oder Hersteller bietet etwas anderes an.
Ich hoffe damit einige Unklarheiten beseitigt zu haben.
Carsten
Weiterführende Links:
Jurawiki
Gewährleistung&Garantie FAQ
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Um im Falle eines Problems mit dem gekauften Produkt einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, gilt folgendes:
Tritt ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum auf so wird unterstellt, dass dieser Fehler von Anfang an vorlag und der Verkäufer muß beweisen, dass dem nicht so ist. Nach den 6 Monaten für die restlichen 1,5 Jahre (18 Monate) muss der der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag, um seinen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können.
Davon völlig zu trennen ist die sog Garantie, wie sie zB von der Firma Apple für 1 Jahr ab Kaufdatum gegeben wird. Diese (Hersteller-)Garantie existiert neben der Gewährleistung. Innerhalb, um beim Beispiel Apple zu bleiben, diesen 1 Jahres repariert Apple jeglichen Fehler, der bei einem Apple-Produkt auftritt, es sei denn, es handelt sich um normalen Verschleiß oder Fremdeinwirkung. Als Konsequenz ist man also 6 weitere Monate besser gestellt, als die normale Gewährleistung.
Zur Erinnerung: bei normaler Gewährleistung muss der Käufer nach Ablauf von 6 Monaten beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag. Bei Apples 1 JahresGARANTIE hat man sogar 1 Jahr sorgenfreises Arbeiten, ohne in Bweisnöte zu geraten, im Falle eines Falles.
Bei anderen Herstellern ist eine solche (Hersteller-)Garantie auch schon mal 5 Jahre (bspw. QUATO-Monitore).
Also noch mal zusammenfassend:
Nach dem Gesetz hat der Käufer 2 Jahre Gewährleistung, was ungleich einer Garantie ist. Die Aussage: "Wieso, ich habe doch zwei Jahre Garantie!?" ist also schlichtweg falsch, es sei denn der Verkäufer oder Hersteller bietet etwas anderes an.
Ich hoffe damit einige Unklarheiten beseitigt zu haben.
Carsten
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Jurawiki
Gewährleistung&Garantie FAQ
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